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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die Satzung über das Betreiben und die Gemeinnützigkeit der Frauenschutzwohnung der Stadt Wernigerode.

     

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.: Produkt 3.6.5.02.02

 

X

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

X

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

X

 

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

X

 

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

X

 

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

X

 

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

X

 

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

X

 

 

 

K3. Vielfalt leben

 

X

 

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

X

 

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

X

 

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

X

 

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

     

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Begründung:

Auf Grundlage des Fördervertrags zwischen dem Land Sachsen- Anhalt und der Stadt Wernigerode sowie der ergänzenden Förderung durch den Landkreis Harz kann mit der Frauenschutzwohnung der Stadt Wernigerode ein qualifiziertes Angebot im Bereich der Sozialen Arbeit zum Schutz von Frauen und Kindern vorgehalten werden. Dieses Angebot gewährleistet, dass Betroffene häuslicher Gewalt sozialdagogische sowie psychosoziale Beratung und Begleitung erhalten.

 

Die bisher gültige Satzung über das Betreiben und die Gemeinnützigkeit der Frauenschutzwohnung der Stadt Wernigerode ist am 29.09.2004 in Kraft getreten.

 

Die Änderungen der Satzung beruhen u. a. auf Adressänderungen, formalen Anpassungen und erforderlichen rechtlichen Aktualisierungen.

 

Darüber hinaus wurden einzelne inhaltliche und fachliche Passagen überarbeitet, konkretisiert und soweit erforderlich ergänzt.

 

     

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Kascha

Oberbürgermeister     

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