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Beratungsfolge

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Bei der Problematik der Altkleidercontainer muss zwischen denen auf privatem Grund und denen auf öffentlichem Grund unterschieden werden.

Die Container auf privatem Grund liegen in der Zuständigkeit der Unteren Abfallbehörde beim Landkreis Harz. Die Thematik ist dort bekannt und wird verfolgt.

 

Die Container auf öffentlichem Grund unterliegen der Sondernutzung. Hierfür bezahlen die Betreiber eine Sondernutzungsgebühr.

Derzeit gibt es noch 2 Betreiber von Altkleidercontainern mit 35 Containern im Stadtgebiet von ehemals 5 in 2024 mit 73 Altkleidercontainern. Nach unserer Einschätzung sind dies zu wenig. Die Anzahl der Container hat sich gegenüber 2024 mehr als halbiert. Die Auswirkungen sind an der Menge der verbotswidrigen Ablagerungen erkennbar. Viele Firmen sehen nach deren Aussage derzeit aber keine auskömmliche Geschäftsgrundlage mehr.

 

Die beiden Betreiber mit Sondernutzungserlaubnis säubern und beräumen ihre Flächen durchschnittlich alle 14 Tage.

 

Die Stadt Wernigerode ist im Rahmen der gesamtgesellschaftlichen Problematik begrenzt in ihren Möglichkeiten. Mit den Anbietern wurden und werden Ausnahmen von den Vorgaben der Sondernutzungssatzung (§ 20) besprochen, um die Standorte zu erhalten.

                 

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Immer öfter sind Altkleidercontainer überfüllt, und Spendensäcke werden einfach neben den Containern willkürlich abgelegt.

Diese Zustände, die unsere Stadt verschandeln, müssen abgestellt werden.

 

Fragen:

 

-          Welche Kosten entstehen den Betreibern dieser Container?

-          Wie viele Betreiber gibt es für Altkleidercontainer?

-          Sind dies nach Einschätzung der Stadtverwaltung zu wenige oder eher zu viele solcher Betreiber?

-          Welche Bestrebungen unternimmt die Stadt Wernigerode, um dieses Problem zu lösen?

                 

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08.07.2025

                

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