Begründung:
Der Flächennutzungsplan der Stadt Wernigerode wurde mit der Veröffentlichung am 27.06.2009 im Amtsblatt der Stadt Wernigerode rechtskräftig. Dieser erfuhr für den Ortsteil Schierke eine 1. Änderung, welche mit ihrer Veröffentlichung am 24.08.2013 im Amtsblatt der Stadt Wernigerode in Kraft trat. Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wernigerode (ebenfalls Ortsteil Schierke) konnte nicht abgeschlossen werden.
Mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Grundlage für die parallele Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Betriebsgelände HRV GmbH“, OT Minsleben geschaffen.
Anlass der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Absicht der Harzer Reifenhandel und Verwertung Wernigerode GmbH (HRV GmbH) das bestehende Betriebsgelände im Ortsteil Minsleben planungsrechtlich zu sichern, Investitionen in den Recycling-Prozess zu tätigen und eine Halle zu errichten. Ziel der Planung ist die Sicherung des Betriebsstandortes der HRV GmbH und die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Entwicklung innerhalb des bestehenden Betriebsgeländes. Hiervon hängt auch die nachhaltige Bestandssicherung des erfolgreichen industriellen Altstandortes ab.
Der Geltungsbereich 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit einer Fläche von ca. 3,6 ha liegt nördlich des Siedlungsbereiches des Ortsteils Minsleben, umgeben von landwirtschaftlichen Flächen, direkt östlich angrenzend an eine noch in Nutzung befindliche Schienentrasse der Deutschen Bahn AG.
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt aktuell für den Änderungsbereich landwirtschaftliche Flächen dar. Gem. § 8 Abs. 2 BauGB sind die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot).
Mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wernigerode wird diese bisherige Darstellung landwirtschaftlicher Flächen in eine gewerbliche Baufläche (G) gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO überführt. Damit werden i. S. d. Entwicklungsgebotes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes an dieser Stelle geschaffen. Hier soll i. S. d. Entwicklungsgebotes ein Industriegebiet (GI) gem. § 9 BauNVO festgesetzt werden. Der Geltungsbereich der vorliegenden 3. Änderung des Flächennutzungsplanes entspricht damit dem als GI im Bebauungsplan festgesetzten Bereich.
Der betroffenen Öffentlichkeit wird zum Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB von 30 Tagen gegeben.
Parallel dazu erfolgt gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung.
i. V.
Kascha
Oberbürgermeister
Anlage 1 – 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wernigerode, OT Minsleben i.d.F. vom Mai 2025, Planzeichnung, Vorentwurf
Anlage 2 – 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wernigerode, OT Minsleben i.d.F. vom Mai 2025, Begründung, Vorentwurf