Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
  1. Der Flächennutzungsplan der Stadt Wernigerode i. d. F. vom 27.06.2009 wird nach § 2 Abs. 1 i. V. mit § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 Betriebsgelände HRV GmbH, OT Minsleben geändert.
  2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird mit einer Planauslage für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen mit Gelegenheit zur Äerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt.
  3. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

 

                                           

Reduzieren

 

Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

X

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 

Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

X

 

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

X

 

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

X

 

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

 

X

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

 

X

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

X

 

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

X

 

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

                                            

Reduzieren

Begründung:

Der Flächennutzungsplan der Stadt Wernigerode wurde mit der Veröffentlichung am 27.06.2009 im Amtsblatt der Stadt Wernigerode rechtskräftig. Dieser erfuhr für den Ortsteil Schierke eine 1. Änderung, welche mit ihrer Veröffentlichung am 24.08.2013 im Amtsblatt der Stadt Wernigerode in Kraft trat. Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wernigerode (ebenfalls Ortsteil Schierke) konnte nicht abgeschlossen werden.

Mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Grundlage für die parallele Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Betriebsgelände HRV GmbH“, OT Minsleben geschaffen.

 

Anlass der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Absicht der Harzer Reifenhandel und Verwertung Wernigerode GmbH (HRV GmbH) das bestehende Betriebsgelände im Ortsteil Minsleben planungsrechtlich zu sichern, Investitionen in den Recycling-Prozess zu tätigen und eine Halle zu errichten. Ziel der Planung ist die Sicherung des Betriebsstandortes der HRV GmbH und die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Entwicklung innerhalb des bestehenden Betriebsgeländes. Hiervon hängt auch die nachhaltige Bestandssicherung des erfolgreichen industriellen Altstandortes ab.

 

Der Geltungsbereich 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit einer Fläche von ca. 3,6 ha liegt nördlich des Siedlungsbereiches des Ortsteils Minsleben, umgeben von landwirtschaftlichen Flächen, direkt östlich angrenzend an eine noch in Nutzung befindliche Schienentrasse der Deutschen Bahn AG. 

 

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt aktuell für den Änderungsbereich landwirtschaftliche Flächen dar. Gem. § 8 Abs. 2 BauGB sind die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot).



Mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wernigerode wird diese bisherige Darstellung landwirtschaftlicher Flächen in eine gewerbliche Baufläche (G) gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO überführt. Damit werden i. S. d. Entwicklungsgebotes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes an dieser Stelle geschaffen. Hier soll i. S. d. Entwicklungsgebotes ein Industriegebiet (GI) gem. § 9 BauNVO festgesetzt werden. Der Geltungsbereich der vorliegenden 3. Änderung des Flächennutzungsplanes entspricht damit dem als GI im Bebauungsplan festgesetzten Bereich.

 

Der betroffenen Öffentlichkeit wird zum Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Gelegenheit zur Stellungnahme in­nerhalb der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB von 30 Tagen gegeben.

Parallel dazu erfolgt gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belan­ge zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung.

 

 

i. V.

 

 

Kascha

Oberbürgermeister

 

 

Anlage 1 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wernigerode, OT Minsleben i.d.F. vom Mai 2025, Planzeichnung, Vorentwurf

Anlage 2 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wernigerode, OT Minsleben i.d.F. vom Mai 2025, Begründung, Vorentwurf

 

                                            

Reduzieren

                                           

nach oben