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Beratungsfolge

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Die beiden Anfragen zur Situation an den Wernigeröder Schulen können von der Stadt Wernigerode nicht beantwortet werden. Im Schulgesetz Sachsen Anhalt § 64 ist als Aufgabe der Stadt geregelt, dass das Schulangebot und die Schulanlagen im erforderlichen Umfang vorzuhalten, mit der notwendigen Einrichtung auszustatten und ordnungsgemäß zu unterhalten sowie unter Berücksichtigung der Ziele der Schulentwicklungsplanung aufzuheben oder einzuschränken sind.

 

Die Stadt Wernigerode als Schulträger der fünf kommunalen Grundschulen ist insoweit nicht aussagefähig und nicht zuständig für die personelle Ausstattung und die Organisation des Unterrichts. Ihre Anfragen können nur vom Landesschulamt Sachsen-Anhalt beantwortet werden. Die Anfrage wird dorthin weiter geleitet.

 

r das Landesschulamt kann ich wie folgt zu den vom Stadtrat gestellten Fragen Auskunft geben:

 

  1. Wie viele Unterrichtsstunden sind an den Wernigeröder Schulen (einschließlich Ortsteile) im ersten Quartal 2025 aufgrund fehlender Lehrkräfte ausgefallen?

Ein unterrichtsstundenbezogener Ausfallgrund „fehlende Lehrkraft“ wird statistisch nicht erfasst. Es kann daher keine Auskunft gegeben werden.

 

 

  1. Wie viele körperliche Übergriffe unter Schülern an Wernigeröder Schulen (einschließlich Ortsteile) sind im ersten Quartal 2025 erfasst worden?

rperliche Übergriffe unter Schülern“ werden statistisch nicht erfasst. Es kann daher keine Auskunft gegeben werden.       

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  1. Wie viele Unterrichtsstunden sind an den Wernigeröder Schulen (einschließlich Ortsteile) im ersten Quartal 2025 aufgrund fehlender Lehrkräfte ausgefallen?

 

  1. Wie viele körperliche Übergriffe unter Schülern an Wernigeröder Schulen (einschließlich Ortsteile) sind im ersten Quartal 2025 erfasst worden?

Falls es besonders auffällige Schulen gibt, benennen Sie diese bitte (gilt für beide Fragen)!

        

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17.04.2025

 

        

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