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Beratungsfolge

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  1. Wer kommt für die Kosten auf?

Die Kosten werden anhand einer Vorabpauschale durch die GEZ gezahlt (30 EUR pro Verwaltungsakt). Weiterhin werden ggf. weitere notwendige Auslagen, wie Pfändungsgebühren und die Kosten der Vermögensauskunft, die nicht durch den Schuldner beglichen werden können, durch die GEZ getragen.

 

  1. Wieviel Zeit nehmen diese Vorgänge Monatlich in Anspruch? (Ein Schätzwert genügt)  

Der Stundenaufwand beträgt rd. 18h im Monat, der sich auf drei Innendienstmitarbeiter und zwei Außendienstmitarbeiter verteilt.

     

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Das Sachgebiet Vollstreckung der Stadt Wernigerode übernimmt die Eintreibung der Gebühren des Mitteldeutschen Rundfunks.

 

Wer kommt für die Kosten auf? 

Wieviel Zeit nehmen diese Vorgänge Monatlich in Anspruch? (Ein Schätzwert genügt)     

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06.03.2025     

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