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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die befristete Neueinstellung von einem Brandmeisteranwärter (Beamte auf Widerruf) in Vollzeit in der Besoldung „Anwärtergrundbetrag A5-A8“ gemäß § 51 i.V.m. Anlage 7 LBesG LSA mit der Absicht der dauerhaften Verbeamtung nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung.

       

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.: 1.2.6.01.5011000

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

X

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

18.500 EUR

 

 

X

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

        

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Begründung:

Mehrere Einsatzkräfte werden in den kommenden zwei bis drei Jahren in den Ruhestand gehen. Um die Pflichtaufgabe gem. BrSchG LSA weiter erfüllen zu können, müssen diese Stellen durch ausgebildetes Personal kompensiert werden. Im lezten Auswahlverfahren konnten sich zwei Brandmeisteranwärter durchsetzen und werden ihre Ausbildung zum 01.04.2025 aufnehmen. Einen weiteren Ausbildungsplatz im IBK Heyrothsberge können wir r den Grundlehrgang der Berufsfeuerwehr (B1) reservieren. Dieser würde im Oktober 2025 beginnen.

 

Am 22.09.2022 wurde der Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr Wernigerode beschlossen. Dieser Brandschutzbedarfsplan wurde durch das Ingenieurbüro der Firma Lülf + Sicherheitsberatung GmbH

aus 41747 Viersen erstellt und den Bedarf gemäß Brandschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ermittelt.

 

Die Erstellung und Fortführung eines Brandschutzbedarfsplans wird in der MindAusrVO-FF LSA geregelt

 

Einheits- und Verbandsgemeinden haben gemäß § 1 Abs. 3 MindAusrVO-FF eine Risikoanalyse zu erstellen und den Brandschutzbedarf zu ermitteln. Dazu heißt es: „Die notwendige Ausrüstung (Fahrzeuge und Geräte) sowie die Anzahl der zu besetzenden Funktionen sind durch eine Risikoanalyse zu ermitteln. Die Risikoanalyse ist regelmäßig zu überprüfen und anlassbezogen fortzuschreiben. Anhand des Ergebnisses der Risikoanalyse stellt die Gemeinde den Bedarf für den abwehrenden Brandschutz und die Hilfeleistung (Brandschutzbedarf) fest. Risikoanalyse und Brandschutzbedarf sind der Kommunalaufsicht vor dem Beschluss zur fachlichen Stellungnahme zu geben. Die in § 2 bestimmten Mindestanforderungen sind einzuhalten“

 

Grundsätzliche Aufgabe

Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen Feuerwehr als Pflichtaufgabe aus § 2 BrSchG LSA:

 

(1) Den Gemeinden obliegen mit Ausnahme der Brandsicherheitsschau der Brandschutz und die Hilfeleistung als Aufgaben des eigenen Wirkungskreises

(2) Die Gemeinden haben dazu insbesondere

1. eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten, einzusetzen und mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen auszustatten sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung Sorge zu tragen;

2. die Aus- und Fortbildung der Mitglieder der Feuerwehr sicherzustellen;

3. vorbereitende Maßnahmen der Brandbekämpfung zutreffen;

4. Öffentlichkeitsarbeit zu leisten und über brandschutzgerechtes Verhalten aufzuklären sowie Brandsicherheitswachen zu stellen

 

Die Feuerwehr soll so organisiert werden, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereiches, der über öffentliche Verkehrsflächen zu erreichen ist, unter gewöhnlichen Bedingungen innerhalb von 12 Minuten nach der Alarmierung am Einsatzort eintreffen kann. Rechtsansprüche einzelner Personen werden durch die vorstehende Bestimmung nicht begründet.“

 

Die Eintreffzeit ist die Zeitspanne von der Alarmierung der Feuerwehr bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle. Sie entspricht der üblichen Größe zur Definition der zeitlichen Anforderung an die Feuerwehr im Rahmen der Bedarfsplanung

 

Durch die hauptamtlichen Kräfte der Feuerwehr soll nebenstehende Funktionsbesetzung gewährleistet werden. Beide Wachabteilungen setzen sich aus Wachabteilungsleiter und Stellvertreter sowie 4 Einsatzkräften zusammen. Als Erstangriffsfahrzeug wird das HLF 20 mit 4 Funktionen besetzt und, je nach Einsatzstichwort, mit Hubrettungsfahrzeug (Brand) oder Rüstwagen (Technische Hilfeleistung) ergänzt. Die Alarm- und Ausrückeordnung sieht vor, dass ab den Alarmstichworten Brand-mittel und Technische Hilfeleistung-mittel die freiwilligen Kräfte der Ortswehr Wernigerode dazu alarmiert werden.

r Tiereinsätze wird mit den beiden Funktionen der Sonderfahrzeuge der Gerätewagen-Tier besetzt.

 

Die derzeitige Funktionsbesetzung der hauptberuflichen Wachbereitschaft erfordert einen Personalbedarf von 18 Stellen.  Diese sind auf 2 Wachabteilungen aufgeteilt und ermöglichen die Einhaltung der Hilfsfrist gem. Brandschutzgesetz.

 

Diese Stellen sind im Stellenplan 2025 in der Stellenübersicht Teil A: Beamte unter dem Produkt 1.2.6.01 Brandschutz zu finden (Seite 2Stellenübersicht Teil A: Beamte).

 

        

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Kascha

Oberbürgermeister        

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