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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die unbefristete Nachbesetzung zweier Stellen als „Reinigungskraft“ ab dem 01.03.2025 mit 30 und 20 Stunden wöchentlich in der Entgeltgruppe 2 TVöD.

              

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.: 1.1.1.15.5012000/5022000/5032000

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

X

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

59.100 EUR

 

 

X

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

              

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Begründung:

Am 28.02.2025 werden uns zwei Reinigungskräfte in den Ruhestand verlassen. Diese Stellen sollen zum 01.03.2025 dauerhaft nachbesetzt werden.

 

Seit 2018 wird in der Reinigung bei jeder Nachbesetzung und bei jedem neu dazu kommenden Objekt die Wirtschaftlichkeit bezüglich Eigen- und Fremdreinigung betrachtet. Als Ergebnis ist aktuell ein Verhältnis von 42% Fremdreinigung erreicht und ein Ziel von mindestens 45% bis 2026 angestrebt. Beispielhaft für die Umstellung von Eigen- auf Fremdreinigung sind zu nennen die Grundschule August-Hermann Francke, die Grundschule Henning Calvör, die Sporthalle Silstedt, das öffentliche WC im Wildpark und das Haus der Vereine. Aktuell befindet sich die Grundschule Adolph Diesterweg in der Umstellung. Im November 2024 wurden auch hier schon ca. 70% der Reinigungsfläche durch externe Dienstleister gereinigt. 

 

Bei den nachzubesetzenden Stellen handelt es sich um ein Reinigungsrevier im Verwaltungsgebäude Nico und ein Reinigungsrevier in einer Kinderkrippe. Die Entscheidungsgrundlagen für die Eigenreinigung im Verwaltungsgebäude Nico:

 

  1. Sehr hoher Anspruch an Datenschutz

Bei externen Dienstleistern kommt es Erfahrungsgemäßufig zu Personalwechsel, was an sich schon ein höheres Risiko beinhaltet. In der Eigenreinigung kann eine sorgfältige Auswahl der Mitarbeiter angepasst an die Bedarfe des Objekts getroffen werden. Urlaubs- und Krankenvertretung sind durch den bestehenden Pool aus langjährig erfahrenen Springern gesichert.

 

  1. Bedarf an Flexibilität

Neue Hybride Arbeitsformen und Gleitzeitregelungen machen es schwer, verbindliche Reinigungszeiten und Reinigungspläne für externe Dienstleister festzulegen. Um die Reinigung planbar und effizient zu organisieren, legen externe Dienstleister ihre Tätigkeit immer öfter in die späten Abendstunden. Dadurch entstehen nicht selten Nachtzuschläge, die einen vermeindlichen Preisvorteil gegenüber der Eigenreinigung egalisieren. Eigene Mitarbeiter hingegen sind im ständigen Austausch mit den Kollegen im Haus, kennen Gewohnheiten bezüglich der Arbeitszeit, erfragen Home-Office und Urlaubstage und reagieren flexibel und eigenverantwortlich.    

 

Die Entscheidungsgrundlagen für die Eigenreinigung in der Kinderkrippe/ Kita:

 

  1. Emotionale Bindung

Erfahrungsgemäß entwickeln eigene Reinigungskräfte schnell eine emotionale Bindung zum Objekt, was eine Steigerung der Reinigungsleistung zur Folge hat. Im Gegenzug ist es auch für Kinder, besonders in den frühen Morgenstunden angenehmer, bekannte Personen in ihrem Umfeld zu haben. Eigenes Reinigungspersonal und Krippen/ Kita Personal entwickeln ebenfalls eine emotionale Bindung was dazu führt, dass sich beide Seiten gegenseitig unterstützen. Erzieher/innen achten verstärkt auf Sauberkeit und greifen zur Not auch selbst zum Besen, Reinigungskräfte bereiten in Phasen von Personalknappheit auch mal das Teewasser zu oder waschen die Lätzchen.

 

  1. Weisungsbefugnis

In der Arbeit mit Krippen und Kita Kindern passieren oft noch unvorhersehbare Missgeschicke, die zu Reinigungsbedarf führen. In solchen Fällen ist es von Vorteil eigenes Reinigungspersonal in den Krippen und Kitas, zumindest für einige Stunden auch während der Öffnungszeiten im Haus zu haben. Plötzlicher Reinigungsbedarf kann somit auf kurzem Weg von dem Krippen/Kita Personal an die Reinigungskraft gemeldet werden. Externe Dienstleister werden aus Effizienzgründen nur außerhalb der Öffnungszeiten im Haus sein und somit bleiben plötzliche Bedarfe beim Krippen und Kita Personal hängen.  Beim Einsatz von externen Dienstleistern muss jede, nicht im Leistunsvertrag stehende Leistung gesondert bestellt, dokumentiert und abgerechnet werden.  

 

Diese Stellen sind im Stellenplan 2025 in der Stellenübersicht Teil B: Arbeitnehmer unter dem Produkt 1.1.1.15 Gebäudereinigung zu finden (Seite 4Stellenübersicht Teil B: Arbeitnehmer“).

 

 

 

 

 

Kascha

Oberbürgermeister   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Stellenbeschreibung

Stellen-Nr.:  23.3.1.0

 

 

 

1. Arbeitsplatzinhaber

Name, Vorname:  

 

Arbeitszeit:

 

Datum der Übernahme des Arbeits-platzes in der aktuellen Ausgestaltung:

 

 

 

 

2. Organisatorische Eingliederung

Funktionsbezeichnung:    Reinigungskraft

 

Amt/ SG:  23.3

 

Unterstellt:   SGL 23.3

 

Unterstellung:   -

 

Vertretung für:   23.3.1.0

 

Vertreten von:   23.3.1.0

 

 

 

 

3. Erforderliche Qualifikation

    (Benötigter Ausbildungsberuf, Hochschulabschluss, ggf. zusätzliche Abschlüsse oder Prüfungen)

entfällt

 

 

 

4.   Aufgabenbeschreibung

4.1 Kurzdarstellung der wesentlichen Aufgabeninhalte

  • Nutzbar für Stellenausschreibungen, Geschäftsverteilungspläne, Arbeitszeugnisse u.ä.
  • Eine ausführliche Beschreibung nehmen Sie bitte unter Pkt. 4.2 vor!

Reinigung von städtischen Dienstgebäuden und Einrichtungen

 

 

 

 

4.2 Detaillierte Aufgabenbeschreibung

Lfd.

Nr.

Arbeitsvorgänge / Aufgaben mit Arbeitsschritten

 

(Bei Bedarf werden weitere Seiten automatisch eingefügt!)

Zeit-anteil in %

1.

Reinigung von städtischen Dienstgebäuden und Einrichtungen nach aktueller Dienstanweisung sowie objektbezogenen Reinigungsplänen unter Beachtung von besonderen Hygienevorschriften und Desinfektionsplänen.

 

100

Summe:

100


 

5. Erforderliche Fachkenntnisse

Lfd.

Nr.

  • Welche Fachkenntnisse werden unter Bezug auf Pkt. 4.2 regelmäßig u. in welchem Umfang benötigt?
  • Handwerklich Beschäftigte geben zusätzlich die zu bedienenden Maschinen, techn. Anlagen etc. an!

zu 1.

- DA Hausbewirtschaftung - Teil III (Reinigung der Dienstgebäude u. städtischen

  Einrichtungen)

- Kenntnis zu Reinigungsmitteln, zum Einsatz sowie zu deren Sicherheits- und

  Gefahrenhinweisen

 

 

 

6. Besondere Befugnisse

    (wie Weisungs- u. Unterschriftsbefugnisse, Handlungsspielräume)

entfällt

 

 

 

7. Unterschriften

7.1 Bestätigung der Aufgabenübertragung durch die/den Vorgesetzte/n:

Ich bestätige die Richtigkeit der Pkt. 1 - 6 dieser Stellenbeschreibung.

Die gesonderten Ausfüllhinweise zu diesem Formular habe ich beachtet.

Datum:  

09.08.2021

Unterschrift und Funktion des Vorgesetzten

gez. Dimter

 

7.2 Kenntnisnahme des Arbeitsplatzinhabers:

Vorstehende Aufgaben und Befugnisse wurden dem Arbeitsplatzinhaber verbindlich übertragen. Dieser ist verpflichtet in diesem Rahmen eigenständig zu handeln und im Einzelfall auf Weisung des Vorgesetzten dienstlich notwendige Sonderaufgaben zu übernehmen.

Eine Ausfertigung/Kopie mit den ausgefüllten Pkt. 1 - 6 habe ich erhalten.

Datum:  

 

Unterschrift des Arbeitsplatzinhabers

 

 

 

 

8. Stellenbewertung

Bewertungsergebnis:   EG 2 TVöD    (Tarifvertrag Teil A Abschnitt I Ziffer  2 - handwerkliche Tätigkeiten)

Datum:  

10.08.2021

Unterschrift des Stellenbewerters

gez. Papendieck

             

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