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130/2024 - Stadtrat
Beratungsfolge ...
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Stadtrat Wernigerode
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Vorberatung
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05.12.2024
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zur Kenntnis genommen
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Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
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Vorberatung
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03.02.2025
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Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales
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Vorberatung
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12.02.2025
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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13.02.2025
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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20.02.2025
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Stadtrat Wernigerode
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Entscheidung
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27.02.2025
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Beschlussvorschlag ...
Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister der Stadt Wernigerode, in enger Abstimmung mit der Ausländerbehörde des Landkreises Harz und der beim Landkreis Harz zuständigen Behörde nach dem AsylbLG eine detaillierte Bedarfsanmeldung zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber und Flüchtlinge in der Stadt Wernigerode und ihren Ortsteilen zu erstellen und an den Landkreis Harz zu übermitteln.
Finanzielle Auswirkungen ...
Art der Aufgabe:
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X | Freiwillige Aufgabe |
| Pflichtaufgabe |
Finanzielle Auswirkungen:
Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:
X | keine finanziellen Auswirkungen | EUR |
| Gesamteinnahmen* in Höhe von: | EUR |
| Gesamtausgaben* in Höhe von: *Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich! | EUR |
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| Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung | |||||
| keine |
| einmalige |
| Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v. | EUR/Jahr |
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| (Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage) |
Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:
Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.
| fördernd | kein Effekt | hemmend |
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| fördernd | kein Effekt | hemmend |
Ökologische Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen |
| Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen | ||||
Ö1. Klima schützen
| X |
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| W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken |
| X |
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Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern
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| X |
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| W2. Leben und Arbeiten verknüpfen | X |
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Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln |
| X |
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| W3. Soziales und ökologisches Wirtschaften fördern | X |
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Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen bewahren |
| X |
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| W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen |
| X |
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Ö5. Ökologisch mobil sein für alle ermöglichen |
| X |
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| W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten | X |
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Soziale Zukunftsfähigkeit |
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| Kulturelle Zukunftsfähigkeit |
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S1. Gesundes Leben ermöglichen
| X |
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| K1. Wernigerode als selbstbewusste Mittelstadt begreifen | X |
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S2. Bildung ganzheitlich leben
| X |
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| K2. Werte reflektieren und vermitteln
| X |
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S3. Sicher leben - Risiken minimieren
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| X |
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| K3. Vielfalt leben
| X |
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S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen | X |
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| K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln | X |
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S5. Sozialen Ausgleich schaffen
| X |
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| K5. Kunst und Kultur wertschätzen
| X |
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Sachverhalt ...
Begründung:
Diese Bedarfsanmeldung soll auf der Grundlage des Leitfadens „Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG“ des Innenministeriums Sachsen-Anhalt erarbeitet werden und folgende Punkte umfassen:
1) Ermittlung des Bedarfs von Arbeitsgelegenheiten in folgenden Bereichen (kein Anspruch auf Vollständigkeit):
- Hauswirtschaft: Reinigung, Aufsicht und Betreuung von Gemeinschafträumen
- Verwaltung: einfache Büroarbeiten, Hilfe in der Kleiderkammer, Transportaufgaben
- Umfelderhaltung: Maler- und Renovierungsarbeiten
- Soziale Tätigkeiten: Sprachmittlertätigkeiten, Begleitung zu Ärzten und Behörden,
- Unterstützung bei der Unterhaltung städtischer Außenanlagen in der Landschafts- und
Grünanlagenpflege, Gartenbau, Pflege von Gartenanlagen und Rabatten, Unterstützung bei der Beseitigung von Unrat, Renaturierungsarbeiten, Beseitigung von Totholz, etc.
- Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen, Reinigung der Räumlichkeiten, Möblierung und kreative Ausgestaltung
- Arbeitseinsätze bei Naturkatastrophen
- Wegebau, touristische Infrastruktur und Naherholung: Pflege und Beschilderung vorhandener Fuß-, Rad- und Wanderwege, Verschönerungsarbeiten im Freizeit- und Naherholungsbereich, Ausbesserung von Bänken, Schutzhütten, Zäunen und Geländern (bspw. im Wildpark Christianental, Lustgarten, Bürgerpark)
- Werkstätten und Lager: Möbelaufbereitung und -transport, Hilfe im kommunalen Möbellager und bei der Einrichtung von Wohnungen für weitere Flüchtlinge, Reparatur von gespendeten Fahrrädern
- Kommunale Einrichtungen: Unterstützung im Bau und Wertstoffhof, Verbesserung der Außenanlagen und Reinigungsarbeiten in Schulen, KITAs, Schwimmbädern, Sportstätten, Räumen von Schnee in den Wintermonaten, Hausmeisterhilfe, etc.
2) Angabe der Anzahl der zu schaffenden Arbeitsplätze:
Es soll die genaue Anzahl von Plätzen für Arbeitsgelegenheiten in den jeweiligen Einsatzbereichen ermittelt werden, um eine transparente Planung und Koordination mit dem Landkreis sicherzustellen.
3) Auswahl der Arbeitsbereiche:
Die vorgeschlagenen Einsatzbereiche sollen in Kooperation mit den betroffenen kommunalen und gemeinnützigen Trägern (z. B. kirchliche Einrichtungen, Sportvereine, andere gemeinnützige Vereine) und unter Berücksichtigung der im Leitfaden genannten Mindestanforderungen abgestimmt werden.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemäß der im Leitfaden „Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG, Punkt 6” festgelegten Mindestanforderungen eine Bedarfsanmeldung zu erstellen und diese bis zum 31.12.2024 dem Landkreis Harz vorzulegen. Die Bedarfsanmeldung soll folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des jeweiligen Trägers und Ansprechpartners mit vollständigen Kontaktdaten
- Kurze und präzise Tätigkeitsbeschreibung
- Ggf. bestehende individuelle Teilnahmevoraussetzungen (z. B. Kenntnisse, Qualifikationen etc.)
- Einsatzort
- Anzahl der Teilnehmerplätze
- Beschäftigungszeitraum und Dauer der Tätigkeit (Stundenumfang pro Woche)
- gemeinnützige Träger (mit Ausnahme kirchlicher Träger und Träger der freien Wohlfahrtspflege) müssen zudem einen Freistellungsbescheid des Finanzamts Vorlegen
Nahezu alle Asylbewerber und Flüchtlinge beziehen steuerfinanzierte Sozialleistungen zur Gewährleistung ihres Lebensunterhalts. Viele von ihnen befinden sich im arbeitsfähigen Alter und sind bereit, sich durch gemeinnützige Arbeit in die Gesellschaft einzubringen.
Unter Berücksichtigung des Fehlens von Personal in der Stadt Wernigerode und der Vorgaben des Innenministeriums Sachsen-Anhalt in dessen Leitfaden zu Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG ist es wünschenswert und möglich, Asylbewerber und Flüchtlinge zu beschäftigen und sie durch gemeinnützige Arbeit besser und leichter in unsere Gesellschaft zu integrieren. Der Leitfaden gibt den Kommunen die Möglichkeit, beim Landkreis den Bedarf zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten anzumelden.
Durch die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber und Flüchtlinge wird nicht nur deren Integration gefördert sondern auch das örtliche Gemeinwesen gestärkt. Zudem bauen sich etwaige Vorbehalte in der Bevölkerung leichter ab, wenn Menschen, denen Deutschland Schutz vor Krieg und Verfolgung gewährt, in der Öffentlichkeit wahrnehmbar einen Beitrag leisten, um das örtliche Gemeinwesen zu stärken.
Die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber und Flüchtlinge dient ferner der Strukturierung von deren Alltag und dem Erwerb und der Verbesserung von deren Deutsch-Kenntnissen. Neben der Förderung der sozialen Integration kann die Ausübung von gemeinnütziger Arbeit außerdem dazu beitragen, das Aggressionspotenzial innerhalb der Unterkünfte zu senken und die Akzeptanz für diesen Personenkreis in der Bevölkerung zu erhöhen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt entsprechend zu verfahren. Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.