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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die unbefristete Neueinstellung/ Ernennung von einem Brandmeister in Vollzeit in der Besoldung A 7 gemäß § 13 Absatz 3 und 4 LBesG LSA i. V. m. der Besoldungsordnung A.

    

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.: 1.2.6.01.5011000

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

X

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

41.200 EUR

 

 

X

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

     

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Begründung:

Der bisherige Schichtleiter wird ab dem 01.01.2025 in den Vorruhestand gehen. Die Nachfolge übernimmt nach einem internen Auswahlverfahren der stellvertretende Schichtleiter. Dadurch muss die Stelle des stellvertretenden Schichtleiters ebenfalls in einem internen Auswahlverfahren nachbesetzt werden und eine Stelle als Brandmeister (Truppmann) wird frei. Eine Nachbesetzung ist zwingend erforderlich. Um die Pflichtaufgabe gem. BrSchG LSA weiter erfüllen zu können, muss diese Stelle durch ausgebildetes Personal kompensiert werden.

 

Die Stelle wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt, frühestens mit der Genehmigung des Haushaltes 2025/2026, nachbesetzt.

 

Am 22.09.2022 wurde der Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr Wernigerode beschlossen. Dieser Brandschutzbedarfsplan wurde durch das Ingenieurbüro der Firma Lülf + Sicherheitsberatung GmbH aus 41747 Viersen erstellt und den Bedarf gemäß Brandschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ermittelt.

 

Die Erstellung und Fortführung eines Brandschutzbedarfsplans wird in der MindAusrVO-FF LSA geregelt

 

Einheits- und Verbandsgemeinden haben gemäß § 1 Abs. 3 MindAusrVO-FF eine Risikoanalyse zu erstellen und den Brandschutzbedarf zu ermitteln. Dazu heißt es: „Die notwendige Ausrüstung (Fahrzeuge und Geräte) sowie die Anzahl der zu besetzenden Funktionen sind durch eine Risikoanalyse zu ermitteln. Die Risikoanalyse ist regelmäßig zu überprüfen und anlassbezogen fortzuschreiben. Anhand des Ergebnisses der Risikoanalyse stellt die Gemeinde den Bedarf für den abwehrenden Brandschutz und die Hilfeleistung (Brandschutzbedarf) fest. Risikoanalyse und Brandschutzbedarf sind der Kommunalaufsicht vor dem Beschluss zur fachlichen Stellungnahme zu geben. Die in § 2 bestimmten Mindestanforderungen sind einzuhalten“

 

 

 

 

Grundsätzliche Aufgabe

Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen Feuerwehr als Pflichtaufgabe aus § 2 BrSchG LSA:

 

 

(1) Den Gemeinden obliegen mit Ausnahme der Brandsicherheitsschau der Brandschutz und die Hilfeleistung als Aufgaben des eigenen Wirkungskreises

(2) Die Gemeinden haben dazu insbesondere

1. eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten, einzusetzen und mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen auszustatten sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung Sorge zu tragen;

2. die Aus- und Fortbildung der Mitglieder der Feuerwehr sicherzustellen;

3. vorbereitende Maßnahmen der Brandbekämpfung zutreffen;

4. Öffentlichkeitsarbeit zu leisten und über brandschutzgerechtes Verhalten aufzuklären sowie Brandsicherheitswachen zu stellen

 

Die Feuerwehr soll so organisiert werden, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereiches, der über öffentliche Verkehrsflächen zu erreichen ist, unter gewöhnlichen Bedingungen innerhalb von 12 Minuten nach der Alarmierung am Einsatzort eintreffen kann. Rechtsansprüche einzelner Personen werden durch die vorstehende Bestimmung nicht begründet.“

 

Die Eintreffzeit ist die Zeitspanne von der Alarmierung der Feuerwehr bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle. Sie entspricht der üblichen Größe zur Definition der zeitlichen Anforderung an die Feuerwehr im Rahmen der Bedarfsplanung

 

Durch die hauptamtlichen Kräfte der Feuerwehr soll nebenstehende Funktionsbesetzung gewährleistet werden. Beide Wachabteilungen setzen sich aus Wachabteilungsleiter und Stellvertreter sowie 4 Einsatzkräften zusammen. Als Erstangriffsfahrzeug wird das HLF 20 mit 4 Funktionen besetzt und, je nach Einsatzstichwort, mit Hubrettungsfahrzeug (Brand) oder Rüstwagen (Technische Hilfeleistung) ergänzt. Die Alarm- und Ausrückeordnung sieht vor, dass ab den Alarmstichworten Brand-mittel und Technische Hilfeleistung-mittel die freiwilligen Kräfte der Ortswehr Wernigerode dazu alarmiert werden.

r Tiereinsätze wird mit den beiden Funktionen der Sonderfahrzeuge der Gerätewagen-Tier besetzt. Am Wochenende wird die „Tierbereitschaft“ aus der Rufbereitschaft organisiert. Dazu besetzt eine hauptamtliche Kraft von Zuhause ab Wache den Gerätewagen-Tier.

 

Die derzeitige Funktionsbesetzung der hauptberuflichen Wachbereitschaft erfordert einen Personalbedarf von 18 Stellen.  Diese sind auf 2 Wachabteilungen aufgeteilt und ermöglichen die Einhaltung der Hilfsfrist gem. Brandschutzgesetz.

 

Diese Stelle ist im Stellenplan 2025 in der Stellenübersicht Teil A: Beamte unter dem Produkt 1.2.6.01 Brandschutz zu finden (Seite 2 „Stellebersicht Teil A: Beamte“).

 

 

 

 

 

 

Kascha

Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Stellen- / Dienstpostenbeschreibung

Stellen-Nr.:  32.5.5.0

 

 

 

1. Arbeitsplatzinhaber

Name, Vorname:  

 

Arbeitszeit:

1,0 VBE

Datum der Übernahme des Arbeits-platzes in der aktuellen Ausgestaltung:

 

 

 

 

2. Organisatorische Eingliederung

Funktionsbezeichnung:   Truppmann

Amt/ SG:  32.5

 

Unterstellt:   SGL 32.5

                   32.5.2.0 (Schichtleiter)

Unterstellung:   -

 

Vertretung für:   32.5.4.0 (Truppführer)

 

Vertreten von:   32.5.4.0 (Truppführer)

 

 

 

 

3. Erforderliche Qualifikation

    Benötigte Ausbildung - ggf. zusätzliche Anforderungen (Abschlüsse, Prüfungen, Führerschein etc.)

- Laufbahnausbildung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst, Laufbahngruppe 1 zweites

  Einstiegsamt gern. APVO-Feu LSA  

- Gesundheitliche Eignung gern. BrSchG LSA / Atemschutztauglichkeit (G26.3)

- Führerschein Klasse C

 

 

4.   Aufgabenbeschreibung

4.1 Kurzdarstellung der wesentlichen Aufgaben

Lfd.

Nr.

  • Wird genutzt für Stellenausschreibungen, Arbeitszeugnisse etc.
  • Eine ausführliche Beschreibung nehmen Sie bitte unter Pkt. 4.2 vor!

 

1.

 

Truppmann hauptamtliche Wachbereitschaft

 

- Einsatztätigkeit als Truppmann im Aufgabenbereich des vorbeugenden, abwehrenden

  Brandschutzes, der Hilfeleistung in Unglücksfällen sowie bei Notständen

 

- Durchführung von Arbeiten zur Erhaltung der Einsatzfähigkeit und zur Aufrechterhaltung des

  allgemeinen Dienstbetriebes

 

- Übernahme von Arbeiten im zugewiesenen Fachbereich

 

- Mitwirkung bei der Ausbildung der Einsatzkräfte und der technischen Einsatzbereitschaft der

  freiwilligen Feuerwehren der Stadt Wernigerode

 

- Übernahme von Sonderaufgaben nach Weisung

 

 

 

 

4.2 Detaillierte Aufgabenbeschreibung

Lfd.

Nr.

Aufgaben mit Arbeitsschritten

 

(Bei Bedarf werden weitere Seiten automatisch eingefügt!)

Zeit-anteil in %

 

Zu 1.

 

Truppmann hauptamtliche Wachbereitschaft

 

 

Einsatztätigkeit als Truppmann im Aufgabenbereich des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes, der Hilfeleistung in Unglücksfällen sowie bei Notständen i. S. des BrSchG LSA

 

Einsatz als Truppmann (im Vertretungsfall auch als Truppführer) nach Weisung in den unterschiedlichsten Einsatzszenarien:

u.a.

- Brandbekämpfung,

- Retten von Menschen und Tieren,

- Bergen von Leichen und Sachwerten im Rahmen der technischen Hilfeleistung,

- Abwehr radiologischer, biologischer oder chemischer Gefahren sowie

- sonstiger Notstände,

 

unter Bedienung aller feuerwehrtechnischen Gerätschaften.

 

 

Durchführung von Arbeiten zur Erhaltung der Einsatzfähigkeit und zur Aufrechterhaltung des allgemeinen Dienstbetriebes

u.a.

- Tätigkeiten zur Pflege und Reparatur der feuerwehrtechnischen Geräte und

  Ausrüstungsgegenstände

-Teilnahme am Übungsdienst, Unterricht/Ausbildungsmaßnahmen und Dienstsport

 

 

Übernahme von Arbeiten im zugewiesenen Fachbereich

(wie Geräteprüfung, Kfz, Atemschutzwerkstatt, Bekleidung/Ausrüstung, Löschwasser oder Feuerlöscher) nach sachgebietsinterner Übertragung.

 

 

Mitwirkung bei der Ausbildung der freiwilligen Einsatzkräfte der Freiwilligen

Feuerwehr der Stadt Wernigerode inkl. Ortsteile sowie bei der Brandschutzerziehung

 

 

Übernahme von Sonderaufgaben nach Weisung

z. B. Sicherheits- und Brandwachen außerhalb des Dienstplanes oder Arbeiten für andere Bereiche der Stadt Wernigerode.

 

 

 

100

Summe:

100


5. Erforderliche Fachkenntnisse

Lfd.

Nr.

  • Welche Fachkenntnisse werden unter Bezug auf Pkt. 4.2 regelmäßig u. in welchem Umfang benötigt?
  • Handwerklich Beschäftigte geben zusätzlich die zu bedienenden Maschinen, techn. Anlagen etc. an!

Zu 1.

BrSchG LSA, Feuerwehrdienstvorschriften, UVV Feuerwehr, Feuerwehrsatzungen sowie Dienst- und Verwaltungsvorschriften der Stadt Wernigerode

 

 

 

6. Besondere Befugnisse

    (wie Weisungs- u. Unterschriftsbefugnisse, Handlungsspielräume etc.)

Aufgabenerledigung durch geregelte Vorgaben / Vorschriften, ebenso im Innendienst im jeweiligen  Fachbereich mit Spielraum in der Organisation der Arbeit, ansonsten Nachfrage bei den Vorgesetzten

 

 

 

7. Unterschriften

7.1 Bestätigung der Aufgabenübertragung durch die/den Vorgesetzte/n:

Ich bestätige die Richtigkeit der Pkt. 1 - 6 dieser Stellen- / Dienstpostenbeschreibung.

 

Datum:  

29.08.2024

Unterschrift und Funktion des Vorgesetzten

gez. Münzberg                   gez. Treuthardt

 

7.2 Kenntnisnahme des Arbeitsplatzinhabers:

Vorstehende Aufgaben und Befugnisse wurden dem Arbeitsplatzinhaber verbindlich übertragen. Dieser ist verpflichtet in diesem Rahmen eigenständig zu handeln und im Einzelfall auf Weisung des Vorgesetzten dienstlich notwendige Sonderaufgaben zu übernehmen.

Eine Ausfertigung/Kopie mit den ausgefüllten Pkt. 1 - 6 habe ich erhalten.

Datum:  

 

Unterschrift des Arbeitsplatzinhabers

 

 

 

 

8. Stellenbewertung

Bewertungsergebnis:   BesGr. A 7

Datum:  

 

Unterschrift Hauptamt

 

     

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