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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt, die geänderte Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis. Die Gebührensatzung tritt nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

                

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

X

kaum finanziellen Auswirkungen

EUR

X

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

5.000 EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

X

Laufende Folgeleistungen i.H.v.

  5.000  EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

X

 

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

                     

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Begründung:

Die Stadt Wernigerode kann für Tätigkeiten im eigenen Wirkungskreis, die in Ausübung hoheitlicher Gewalt vorgenommen werden - sogenannte Amtshandlungen - Gebühren und Auslagen erheben. Die Erhebung der Kosten ist durch eine Kostensatzung zu regeln. Verwaltungsgebühren sind ein Entgelt für den allgemeinen Aufwand der beteiligten Behörden bei der Vornahme von Amtshandlungen. Die Höhe der Verwaltungsgebühren bemisst sich nach der jeweiligen Kostensatzung, die als Anlage ein Kostenverzeichnis enthalten kann..

 

Die bisherige Verwaltungskostensatzung der Stadt Wernigerode ist aus dem Jahr 2010. Die dort festgesetzten Gebühren und Auslagen bilden nicht mehr den tatsächlichen Verwaltungsaufwand für die einzelnen Leistungen ab. Weiter wurde die Verwaltungskostensatzung an das aktuelle Muster des Städte- und Gemeindebundes angepasst. Die Verwaltungskostensatzung gilt nur, soweit anderweitige bundes- oder landesgesetzlicher Bestimmungen dem nicht entgegenstehen. Für die Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis, wie zum Beispiel die Aufgaben der Stadt als Meldebehörde oder im Bereich der Gefahrenabwehr, gelten für die Kostenerhebung die „Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt“ (AllGO LSA) und die „Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums“.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG-LSA), §§ 2 und 4 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA)                

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Kascha

Oberbürgermeister               

 

Anlagen        

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