Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Die zuständige Verkehrsbehörde hierfür ist der Landkreis Harz. Straßenbaulastträger ist die Landesstraßenbaubehörde.

Die Anfrage wurde durch die Stadt Wernigerode dorthin weitergeleitet. Eine Prüfung von dortiger Seite findet derzeit statt.

 

Reduzieren

 

Frau Buller-Dornfeld fragt nach, ob im Bereich der Fußgängerquerung an der Ilsenburger Straße (Richtung Fußgängerbahnübergang) eine Zone 30 eingerichtet werden kann. Die Kurve an dieser Stelle ist sehr gefährlich.  

Reduzieren

16.09.2024  

nach oben