Begründung:
Nach den Bestimmungen der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in § 47 a-f BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34.BImSchV in Verbindung mit der Immissionszuständigkeitsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt musste die Stadt Wernigerode eine Lärmkartierung der in ihrem Territorium befindlichen Hauptverkehrsstraßen (hier: Straßen mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke – DTV – von 8.200 Kfz/24 h und mehr) bis zum 30. Juni 2022 durchführen. Innerhalb des Hoheitsbereichs der Stadt Wernigerode betrifft dies die Bundesautobahn A36, die Bundesstraße B244 und die Landesstraßen L82, L85, L86 und L100 auf einem Streckenabschnitt von 21,2 km Länge. Durch die Beteiligung an einer zentralen Vergabe der Lärmkartierung der in Sachsen-Anhalt befindlichen Hauptverkehrsstraßen, ist die Stadt Wernigerode der Verpflichtung zur Lärmkartierung fristgerecht nachgekommen.
Nach einem im Jahr 2022 getroffenen Urteil des europäischen Gerichtshof (EuGH) zieht eine Verpflichtung zur Lärmkartierung zwangsläufig eine entsprechende Pflicht zur Lärmaktionsplanung nach sich. Abweichend von dieser Handlungsmaxime wurden in den zurückliegenden Runden der Lärmaktionsplanung in der Stadt Wernigerode keine Lärmaktionspläne aufgestellt. Angesichts der aufgezeigten höchstrichterlichen Rechtsprechung, besteht für die Stadt Wernigerode - in der nunmehr 4. Stufe - die Verpflichtung der erstmaligen Aufstellung eines Lärmaktionsplans bis zum 21.10.2024. Auf Grundlage einer seitens des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt bereitgestellten Vorlage wurde der vorliegende Lärmaktionsplan erarbeitet, der vollumfänglich den in der EU-Umgebungslärmrichtlinie geforderten Inhalten entspricht. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurde die Öffentlichkeit richtlinienkonform in einem zweistufigen Verfahren beteiligt.
In der Zeit vom 08.04. bis einschließlich 19.05.2024 fand die 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde im Zeitraum vom 26.08.2024 bis einschließlich 20.09.2024 durchgeführt. Zur vorliegenden Ausfertigung des Lärmaktionsplanes wurden von der Öffentlichkeit Einwände geltend gemacht.
Ausgehend von den Ergebnissen der Lärmkartierung und den Einreichungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren wurde der vorliegende Lärmaktionsplan der Stadt Wernigerode (4. Stufe) ausgefertigt. Hierbei ist hervorzuheben, dass sich die kartierten Streckenabschnitte, die eine Überschreitung der zulässigen Pegel der Lärminidizes LDEN und LNight aufwiesen, ausschließlich in der Baulastträgerschaft des Bundes bzw. Landes befinden. Die Umsetzung möglicher Maßnahmen entfällt somit in deren Verantwortungsbereich und kann lediglich durch die Stadt Wernigerode begleitet werden. Darüber hinaus bekannte von Lärmemmission betroffene Bereiche, die sich in Baulastträgerschaft der Kommune befinden, wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Planerstellung berücksichtigt und mit Maßnahmenvorschlägen untersetzt. Die tatsächliche Realisierung unterliegt zukünftigen Detailprüfungen im Zuge von Straßenbaumaßnahmen und hat sich an der aktuellen finanziellen Haushaltslage der Kommune zu orientieren.
Die in der Stadt Wernigerode befindliche Haupteisenbahnstrecke ist Gegenstand des Lärmaktionsplanes des Eisenbahn-Bundesamtes und musste folglich nicht in die stadteigene Lärmaktionsplanung einbezogen werden.