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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt, die Neufassung der Bauarchivgebührenordnung.

                      

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Art der Aufgabe:

 

X

Freiwillige Aufgabe

 

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

X

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

                       

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Begründung:

Das Bauarchiv ist sowohl eine interne Dienstleistung für alle Sachgebiete der Stadtverwaltung sowie eine externe für Grundstückseigentümer (meist als Bauherren) und deren Beauftragte (Architekten etc.).

Die aktuelle Gebührenordnung wurde vom Stadtrat am 06.10.2011 beschlossen.

 

Die Neufassung zielt ausschließlich auf eine Änderung des § 1 Abs.2 / Höhe der Benutzungsgebühren. Bei der Änderung der Gebührentarife geht es vordergründig nicht um eine mögliche Erhöhung von Einnahmen, sondern vielmehr um die Anpassung von Verhältnismäßigkeiten der einzelnen Archivleistungstarife zueinander. Es werden daher keine nennenswerten finanziellen Auswirkungen entstehen.

Angesichts der allgemeinen Preisentwicklung in Bezug auf eine anteilige Amortisation des Bauarchivs

erscheint eine Anhebung der Gebühren für das Kopieren von Archivunterlagen einerseits sinnvoll und gerechtfertigt. Andererseits hat die Digitalisierung der Archivbestände in den letzten Jahren deutliche Fortschritte gemacht. Zudem werden Archivunterlagen zunehmend als digitale Ausfertigung angefordert. Auf Grund der sehr hohen Gebühren für eine Scan-Vervielfältigung, fiel die Wahl der Archivnutzer bisher dann aber doch allermeist auf die preiswertere Papierkopie.

 

                      

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Kascha

Oberbürgermeister 

 

 

Anlage

                    

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