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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt, als Vertreter der Stadt Wernigerode in die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserverbandes Holtemme-Bode, zu entsenden.

 

   5 Stadträte

  ……………………….…….

 

  

Die Verwaltung schlägt vor, dass der Oberrgermeister Mitglied der Verbandsversammlung, als Stimmführer ist und einen Sitz wahrnimmt.

 

  stellv. Stimmführer:

………………

 

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

X

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

 

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Begründung:

Entsprechend § 6 der Satzung des Wasser- und Abwasserverbandes Holtemme-Bode werden Vertreter der Verbandsmitglieder in die Verbandsversammlung entsandt.

 

Bei Entsendung mehrerer Vertreter eines Verbandsmitgliedes in die Verbandsversammlung sind diese gem. § 11 (4) S. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Sachsen-Anhalt nach den für Ausschüsse geltenden Vorschriften (§ 47 KVG LSA ) zu bestimmen.

Die Vertreter in der Verbandsversammlung können durch jedes Mitglied derselben Fraktion des Gemeinderates vertreten werden.

 

Vertreter der Mitgliedsgemeinden, die mehr als einen Vertreter entsenden, können gem. § 11 (4) S. 4 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit Land Sachsen-Anhalt ihr Stimmrecht auf einen anderen Vertreter der Mitgliedsgemeinde übertragen.

 

 

Die Vertreter jeder Mitgliedsgemeinde können ihre Stimme nur einheitlich abgeben.

 

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Kascha

Oberbürgermeister  

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