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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die nachfolgend genannten Mitglieder des Stadtrates und die Mitarbeiter der Stadtverwaltung in die Aufsichtsräte der Eigengesellschaften und Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt, ist zu entsenden.

 

Stadtwerke Wernigerode GmbH

Aufsichtsrat:  4 Stadträte

  …….

 

  2 Verwaltungsmitarbeiter

  Herr Michael Zagrodnik

  Frau Beate Leo

 

Der Oberbürgermeister, Herr Tobias Kascha, vertritt gem. § 131 KVG LSA die Stadt in den Organen der Gesellschaften.

 

Gebäude- und Wohnungsbaugesellschaft Wernigerode mbH (GWW)

Aufsichtsrat: 7 Stadträte

  ……..
 

  1 Verwaltungsmitarbeiter

  Herr Michael Zagrodnik

 

Der Oberbürgermeister oder ein von ihm beauftragter Beschäftigter der Kommune vertritt gem. § 131 KVG LSA die Stadt in den Organen der Gesellschaften.

Herr Immo Kramer, Dezernent für Stadtentwicklung, ist Vertreter des Oberbürgermeisters.

 

Gemeinnützige Gesellschaft für Sozialeinrichtungen Wernigerode mbH (GSW)

Aufsichtsrat:  5 Stadträte

  ……..

 

Der Oberbürgermeister, Herr Tobias Kascha, vertritt gem. § 131 KVG LSA die Stadt in den Organen der Gesellschaften.

 

 

Wernigerode Tourismus GmbH (WTG)

Aufsichtsrat:  5 Stadträte

  …………..

 

  1 Verwaltungsmitarbeiter

  Frau Kristin Dormann

 

Der Oberbürgermeister, Herr Tobias Kascha, vertritt gem. § 131 KVG LSA die Stadt in den Organen der Gesellschaften.

 

Park und Garten GmbH Wernigerode

Aufsichtsrat:  4 Stadträte

  …………

 

  2 weitere Vertreter

  Herr Claus-Peter Pinkernelle

  Frau Carola Schmidt

 

Der Oberbürgermeister oder ein von ihm beauftragter Beschäftigter der Kommune vertritt gem. § 131 KVG LSA die Stadt in den Organen der Gesellschaften.

Herr Rüdiger Dorff, Dezernent Bürgerservice, ist Vertreter des Oberbürgermeisters.

   

Philharmonisches Kammerorchester Wernigerode GmbH (PKOW)

Beirat:  1 Beiratsmitglied

 ……………

 

Der Oberbürgermeister oder ein von ihm beauftragter Beschäftigter der Kommune vertritt gem. § 131 KVG LSA die Stadt in den Organen der Gesellschaften.

Herr Rüdiger Dorff, Dezernent Bürgerservice, ist Vertreter des Oberbürgermeisters.

 

Brockenhaus GmbH

Aufsichtsrat:  1 vom Stadtrat benanntes Mitglied

 Herr Roman Müller

 

Der Oberbürgermeister oder ein von ihm beauftragter Beschäftigter der Kommune vertritt gem. § 131 KVG LSA die Stadt in den Organen der Gesellschaften.

Herr Toni Wenzel, Sachgebietsleiter Controlling und Beteiligungsmanagement, ist Vertreter des Oberbürgermeisters.

 

Innovations- und Gründerzentrum im Landkreis Harz GmbH (IGZ)

Aufsichtsrat:  2 Stadträte

  …………

 

Der Oberbürgermeister, Herr Tobias Kascha, vertritt gem. § 131 KVG LSA die Stadt in den Organen der Gesellschaften.

 

Harzer Verkehrsbetriebe GmbH (HVB)

Aufsichtsrat:  1 Stadtrat

  …………

Der Oberbürgermeister oder ein von ihm beauftragter Beschäftigter der Kommune vertritt gem. § 131 KVG LSA die Stadt in den Organen der Gesellschaften.

Herr Immo Kramer, Dezernent für Stadtentwicklung, ist Vertreter des Oberbürgermeisters.

 

           

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

X

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 

Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

           

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Begründung:

Aufgrund der Neuwahl des Stadtrates sind die Gremien der Eigengesellschaften und Unternehmen an denen die Stadt beteiligt ist, neu zu besetzen. Die Besetzung der Mandate für die Stadträte erfolgt nach § 47 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt.

           

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Kascha

Oberbürgermeister           

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