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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die Richtlinie für die digitale Stadtratsarbeit in der Stadt Wernigerode.

        

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Art der Aufgabe:

 

X

Freiwillige Aufgabe

 

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.: 1.1.1.08.5318000 (Gemeindegremien-Zuschuss an Stadträte).

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

X

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

Bis zu 16.000,00 € (400,00  pro Stadtrat)

 

 

X

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

X

 

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

X

 

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

        

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Begründung:

Der papierlose Stadtrat wurde in der Wahlperiode 2019 bis 2024 erfolgreich von der überwiegenden Mehrheit der Stadträte angenommen. In dieser Wahlperiode sollen alle Stadträte an der digitalen Ratsarbeit teilnehmen. Ein Zuschuss zur benötigten Hardware in Höhe von 400,00 € kann beantragt werden.

 

Die „Richtlinie für die digitale Stadtratsarbeit“ verliert ihre Gültigkeit mit Beendigung der Wahlperiode 2019-2024 und ist entsprechend zu erneuern.

 

Die bewährte Arbeitsweise sollte auch aus Nachhaltigkeitsgründen weitergeführt und durch die neu gewählten Stadträte für die kommende Wahlperiode übernommen werden.

 

Mit dem vorhandenen Ratsinformationssystem liegt bereits eine Software vor, die für die digitale Stadtratsarbeit praktisch ohne weitere Kosten für Programme geeignet ist. Den wieder gewählten Stadträten ist der Umgang seit Jahren vertraut und die Anwendung wird positiv bewertet.

 

Notwendig ist für teilnehmende Stadträte ein Internetzugang nebst E-Mail-Adresse, um für den Stadtrat und seine Gremien ordnungsgemäß eingeladen werden zu können. Die digitale Stadtratsarbeit ist ressourcensparend für Stadträte wie die Verwaltung und wird durch die Rechtsprechung gestützt.

 

        

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Kascha

Oberbürgermeister        

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