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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die Anwendung des Erlasses zur Erleichterung der Aufstellung der Jahresabschlüsse ab 2021.

                                     

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

X

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

X

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


 

Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

                                                       

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Begründung:

 

Das Land verfolgt mit der Verlängerung des Erlasses weiterhin das Ziel, dass die Kommunen schnellstmöglich alle Jahresabschlüsse aufstellen. Die Stadt Wernigerode wendet diesen Erlass bereits an (BV 050/2021) und wird ihn zur schnellstmöglichen Fertigstellung der Jahresabschlüsse weiterhin anwenden.

 

Zur Inanspruchnahme der Erleichterungen ist eine geprüfte Eröffnungsbilanz notwendig. Die Eröffnungsbilanz der Stadt Wernigerode zum 01.01.2014 wurde laut Prüfbericht vom 09.10.2017 vom RPA der Stadt geprüft und am 09.11.2017 vom Stadtrat beschlossen.

 

Mit der nun in § 102 Kommunalverfassungsgesetz beschlossenen Fristsetzung für die Fertigstellung der Jahresabschlüsse wurde durch den Gesetzgeber eine Abhängigkeit der Genehmigungspflicht für zukünftige Haushaltssatzungen hergestellt. Das bedeutet, dass die Haushaltssatzungen 2025 und 2026 erst nach Vorliegen des Jahresabschlusses 2023 genehmigt werden können bzw. die Erlaubnis zur Veröffentlichung erfolgen darf. Insofern ist es dringend geboten, den Erleichterungserlass bedarfsgerecht anzuwenden.                 

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Kascha

Oberbürgermeister                                    

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