Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Der Stadtrat beschließt die Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung der städtischen Sportstätten.

     

Reduzieren

 

Art der Aufgabe:

 

X

Freiwillige Aufgabe

 

Pflichtaufgabe

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.: 4.2.4.01.4321019

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

X

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

30.000,00 EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

X

 

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

X

 

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

X

 

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

X

 

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

X

 

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

X

 

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

X

 

 

 

K3. Vielfalt leben

 

X

 

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

X

 

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

X

 

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

X

 

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

     

Reduzieren

Begründung:

Die aktuelle Entgeltordnung für städtische Sportstätten stammt aus dem Jahre 2016. In den letzten 8 Jahren wurden z. T. umfangreiche Instantsetzungs- und Sanierungsarbeiten in und auf den Wernigeröder Sportstätten durchgeführt. Kostensteigerungen in allen Bereichen führen dazu, dass auch im Produkt Sportstätten immer höhere Kosten für die Bewirtschaftung entstehen. Auf Grundlage der Kosten und Leistungsrechnung des Jahres 2022 wurde die tatsächlichen Kosten je Sportstätte berechnet. Es wurde festgestellt, dass die alten Entgelte nicht mit den momentanen Bewirtschaftungs- und Instanthaltungskosten vereinbar sind und angepasst werden müssen. Auch ist die Erhöhung des Anteils der erwachsenen Vereinsmitglieder eine Maßnahme des Haushaltskonsolidierungskonzeptes.

 

Die Wernigeröder Sportvereine sowie Grundschulen nutzen die städtischen Sportstätten weiterhin für den Schulsport, Trainings-, Wettkampf- und Punktspielbetrieb kostenlos. Die Wernigeröder Sportvereine beteiligen sich momentan mit 10 € pro Jahr pro erwachsenem Mitglied an den Betriebskosten, wenn sie eine städtische Sportstätte nutzen oder von der Stadt anderweitig unterstützt werden. Die gestiegenen Kosten rechtfertigen eine Erhöhung des Anteils pro erwachsenem Mitglied auf 20 € pro Jahr. Die Wernigeröder Sportstätten stehen den Sportvereinen ganzjährig zur Verfügung. Nur an sehr wenigen Tagen bleiben diese geschlossen. Das bietet den Vereinen bestmögliche Bedingungen zur Ausübung ihres Sports.

 

     

Reduzieren

 

 

 

Kascha

Oberbürgermeister     

nach oben