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014/2024 - Stadtrat
Beratungsfolge ...
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Stadtrat Wernigerode
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Vorberatung
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15.02.2024
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zur Kenntnis genommen
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Ortschaftsrat Benzingerode
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Vorberatung
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20.02.2024
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ungeändert beschlossen
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Ortschaftsrat Reddeber
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Vorberatung
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21.02.2024
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ungeändert beschlossen
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Ortschaftsrat Schierke
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Vorberatung
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22.02.2024
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ungeändert beschlossen
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Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
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Vorberatung
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26.02.2024
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ungeändert beschlossen
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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07.03.2024
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ungeändert beschlossen
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Ortschaftsrat Minsleben
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Vorberatung
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12.03.2024
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zur Kenntnis genommen
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Ortschaftsrat Silstedt
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Vorberatung
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13.03.2024
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ungeändert beschlossen
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Stadtrat Wernigerode
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Entscheidung
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21.03.2024
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ungeändert beschlossen
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Finanzielle Auswirkungen ...
Art der Aufgabe:
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X | Freiwillige Aufgabe |
| Pflichtaufgabe |
Finanzielle Auswirkungen:
Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.: 4.2.4.01.4321019
| keine finanziellen Auswirkungen | EUR |
X | Gesamteinnahmen* in Höhe von: | 30.000,00 EUR |
| Gesamtausgaben* in Höhe von: *Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich! | EUR |
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| Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung | |||||
| keine |
| einmalige |
| Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v. | EUR/Jahr |
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| (Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage) |
Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:
Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.
| fördernd | kein Effekt | hemmend |
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| fördernd | kein Effekt | hemmend |
Ökologische Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen |
| Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen | ||||
Ö1. Klima schützen
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| X |
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| W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken | X |
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Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern
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| X |
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| W2. Leben und Arbeiten verknüpfen | X |
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Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln |
| X |
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| W3. Soziales und ökologisches Wirtschaften fördern |
| X |
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Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen bewahren |
| X |
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| W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen |
| X |
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Ö5. Ökologisch mobil sein für alle ermöglichen |
| X |
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| W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten |
| X |
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Soziale Zukunftsfähigkeit |
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| Kulturelle Zukunftsfähigkeit |
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S1. Gesundes Leben ermöglichen
| X |
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| K1. Wernigerode als selbstbewusste Mittelstadt begreifen | X |
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S2. Bildung ganzheitlich leben
| X |
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| K2. Werte reflektieren und vermitteln
| X |
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S3. Sicher leben - Risiken minimieren
| X |
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| K3. Vielfalt leben
| X |
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S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen | X |
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| K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln | X |
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S5. Sozialen Ausgleich schaffen
| X |
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| K5. Kunst und Kultur wertschätzen
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| X |
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Sachverhalt ...
Begründung:
Die aktuelle Entgeltordnung für städtische Sportstätten stammt aus dem Jahre 2016. In den letzten 8 Jahren wurden z. T. umfangreiche Instantsetzungs- und Sanierungsarbeiten in und auf den Wernigeröder Sportstätten durchgeführt. Kostensteigerungen in allen Bereichen führen dazu, dass auch im Produkt Sportstätten immer höhere Kosten für die Bewirtschaftung entstehen. Auf Grundlage der Kosten– und Leistungsrechnung des Jahres 2022 wurde die tatsächlichen Kosten je Sportstätte berechnet. Es wurde festgestellt, dass die alten Entgelte nicht mit den momentanen Bewirtschaftungs- und Instanthaltungskosten vereinbar sind und angepasst werden müssen. Auch ist die Erhöhung des Anteils der erwachsenen Vereinsmitglieder eine Maßnahme des Haushaltskonsolidierungskonzeptes.
Die Wernigeröder Sportvereine sowie Grundschulen nutzen die städtischen Sportstätten weiterhin für den Schulsport, Trainings-, Wettkampf- und Punktspielbetrieb kostenlos. Die Wernigeröder Sportvereine beteiligen sich momentan mit 10 € pro Jahr pro erwachsenem Mitglied an den Betriebskosten, wenn sie eine städtische Sportstätte nutzen oder von der Stadt anderweitig unterstützt werden. Die gestiegenen Kosten rechtfertigen eine Erhöhung des Anteils pro erwachsenem Mitglied auf 20 € pro Jahr. Die Wernigeröder Sportstätten stehen den Sportvereinen ganzjährig zur Verfügung. Nur an sehr wenigen Tagen bleiben diese geschlossen. Das bietet den Vereinen bestmögliche Bedingungen zur Ausübung ihres Sports.