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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt, das Anlagekapital in kostenrechnenden Einrichtungen für kalkulatorische Zwecke mit einem Zinssatz von 1,9 % p.a. zu verzinsen. Diese Regelung gilt bis auf Weiteres für die Kalkulations- und Abrechnungszeiträume ab Beschlussfassung.

                

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.

 

X

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

                    

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Begründung:

r eine ordnungsgemäße Gebührenkalkulation in kostenrechnenden Einrichtungen ist gemäß § 5 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG LSA) die Ermittlung und Feststellung eines Zinssatzes für das Anlagekapital erforderlich.

Die Ermittlung der Verzinsung des Eigenkapitals richtet sich nach den für Kommunalkredite geltenden Zinsen.

Die kalkulatorischen Zinsen sind eine Form der kalkulatorischen Kosten. Bei den kalkulatorischen Zinsen auf das Anlagekapital handelt es sich grundsätzlich um Zusatzkosten. Diese Kosten fließen in die Kalkulation der Benutzungsgebühren ein, ihnen stehen weder Auszahlungen noch Aufwendungen gegenüber.

Eine Veranschlagung im Ergebnis- und Finanzplan erfolgt nicht.

Die Rechtsprechung empfiehlt, die Berechnung bzw. Methodik für die Festsetzung der Zinssätze für das Eigenkapital vom Rat der jeweiligen Gemeinde beschließen zu lassen. Mit dem vorgeschlagenen Beschluss soll dieser Empfehlung, Rechnung getragen werden, um zu verhindern, dass lediglich formelle Gesichtspunkte zu einer Rechtswidrigkeit der Gebühr führen.

Auf der Grundlage der bestehenden Darlehen der Stadt Wernigerode wurde der durchschnittliche Zinssatz von 1,9 % p.a. ermittelt.

 

In der Vergangenheit lag der Zinssatz bei 1,5 %. Aufgrund von Zinssteigerungen musste der Zinssatz um 0,4 Prozentpunkte auf 1,9 % angehoben werden.

          

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Kascha

Oberbürgermeister                    

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