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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe in der Stadt Wernigerode. Weiterhin wird der Oberbürgermeister beauftragt eine Zweckvereinbarung mit der Stadt Oberharz am Brocken abzuschließen.

                       

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.: 5.7.5.01.4361000 / 5.7.5.01.5312000

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

X

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

60.000,00 EUR

X

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

36.000,00 EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

X

 

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

                                

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Begründung:

Der Betreiber des Campingplatzes Harz-Camping möchte zukünftig die Kurtaxe an Wernigerode abführen. Dieses Vorgehen ist mit den beiden Tourismusbetrieben abgestimmt. Der Campingplatz liegt zu 40 % auf der Gemarkung der Stadt Wernigerode und zu 60 % auf der Gemarkung der Stadt Oberharz am Brocken. Die Stadt Wernigerode führt von der vereinnahmten Kurtaxe 60 % an die Stadt Oberharz am Brocken ab. Damit der Campingplatz zukünftig die Kurtaxe an die Stadt Wernigerode abführen kann, muss das Erhebungsgebiet der Kurtaxsatzung der Stadt Wernigerode um das Gebiet des Campingplatzes erweitert werden. Diese Änderung nimmt die 5. Änderungssatzung auf.

 

Weiterhin muss eine Zweckvereinbarung nach § 3 GKG LSA (Gesetz zur kommunalen Gemeinschaftsarbeit) mit der Stadt Oberharz am Brocken abgeschlossen werden. Hiermit wird der Oberbürgermeister beauftragt. Zweck dieser Vereinbarung ist es, die Rechte und Pflichten für die Erhebung der Kurtaxe zu regeln und die finanziellen Aspekte zu klären.

 

Dieses Vorgehen ist mit der Kommunalaufsicht bereits abgestimmt.                       

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Kascha

Oberbürgermeister                                

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