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Beratungsfolge

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  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die in Anlage 3 und 4 dargestellten Stellungnahmen in der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 rstedter Straße“, Ortsteil Silstedt, berücksichtigt/nicht berücksichtigt.

 

  1. Die gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführte 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69rstedter Straße, Ortsteil Silstedt, i.d.F.v. 02.01.2024, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 KVG LSA als Satzung beschlossen. Die Begründung i.d.F.v. 02.01.2024 und deren Anlagen sind gemäß § 9 Abs. 8 BauGB der Änderung beigefügt.

              

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

X

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 

Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

X

 

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

X

 

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

              

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Begründung:

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 69 „rstedter Straße“, Ortsteil Silstedt, sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Dächern mit einer Mindestneigung von 28° geschaffen werden.

 

Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan der Stadt Wernigerode als Wohnbaufläche dargestellt. Somit kann die 2. Änderung des Bebauungsplanes als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt betrachtet werden.

 

Der Bebauungsplan Nr. 69 „rstedter Straße“ im Ortsteil Silstedt der Stadt Wernigerode hat am 17.01.2022 Rechtskraft erlangt. Mit der Änderung der Dachneigung soll künftigen Anwohnern die Möglichkeit eingeräumt werden, den Anteil an Baumaterialien zu reduzieren, z.B. durch die Errichtung von Wohngebäuden im Bungalowstil. Mit der 2. Änderung sollen künftige Bauherren somit mehr Spielraum bei der Errichtung von Wohngebäuden erhalten. Da in der Umgebung des Plangebietes der 2. Änderung bereits vereinzelt Dächer mit flacheren Neigungswinkel errichtet wurden, ist die Festsetzung einer Dachneigung von 28° zwar nicht primär ortstypisch, jedoch auch nicht völlig ortsfremd.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a i.V.m. § 13 BauGB, da sich der Änderungsbereich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile befindet und weniger als 20.000 m2 anrechenbare Grundfläche festgesetzt werden. Durch die Anwendung des beschleunigten Verfahrens konnte von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, der zusammenfassenden Erklärung und dem Monitoring abgesehen werden. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens des bereits rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 69 erfolgte eine Betrachtung der Umweltbelange sowie die Durchführung einer Artenschutzrechtlichen Prüfung für die Fläche innerhalb des Geltungsbereiches der 2. Änderung und hat somit weiterhin Bestand.

 

Am 21.09.2023 hat der Stadtrat mit Beschluss Nr. 052/2023 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 „rstedter Straße“, Stand 16.08.2023 mit Änderung des Geltungsbereiches entsprechend Änderungsvorlage 01 gebilligt und die Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Öffentlichkeit hatte im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 23.10.2023 bis einschließlich 26.11.2023 Gelegenheit, die Entwurfsunterlagen einzusehen. Die eingegangen Stellungnahmen betrafen u.a. rechtliche Zweifel an der Durchführung des Bauleitplanverfahrens, aber auch ökologische Aspekte, wie die Themen Dachneigung und Gründächer, Solarthermie/Photovoltaik sowie das Thema Passivhaus (siehe Anlage 4). Hinsichtlich der Wahl des Bauleitplanverfahrens erfolgte eine Anpassung der Formulierung unter Punkt 1 „Planungsanlass“ und Punkt 3 „Ziel und Zweck der Planung“ in der Begründung.

Parallel zu der 30-tägien öffentlichen Auslegung wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 16.10.2023 um Stellungnahme zum Planentwurf bis einschließlich 26.11.2023 gebeten.

Im Rahmen dieses Beteiligungsschrittes sind verschiedene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen, welche überwiegend Hinweischarakter hatten. Seitens des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt wurden jedoch auch Bedenken gegen die Planung geäert. Diese betreffen Zweifel an der Rechtskraft des Ursprungsbebauungsplanes Nr. 69 „rstedter Straße“ bzgl. der Wahl der Verfahrensart. Mit Schreiben vom 30.11.2023 hat das Amt für Stadt- und Verkehrsplanung die Vorwürfe abgewiesen (siehe Anlage 3, Stellungnahme Nr. 2.1). Eine Antwort durch das Landesverwaltungsamt liegt der Stadtverwaltung zum derzeitigen Stand nicht vor.

Die weiterhin genannten Hinweise betreffen die Themen Naturschutz (siehe Anlage 3, Stellungnahme Nr. 2.4), Immissionsschutz (siehe Anlage 3, Stellungnahme Nr. 4.1), Kampfmittel (siehe Anlage 3, Stellungnahme Nr. 4.3), straßenmäßige Erschließung (siehe Anlage 3, Stellungnahme Nr. 4.6), Niederschlagsentwässerung (Anlage 3, Stellungnahme Nr. 4.9), Brandschutz (Anlage 3, Stellungnahme Nr. 11). Diese  wurden bereits im Ursprungsbebauungsplan Nr. 69 entsprechend berücksichtigt und behalten im Rahmen der 2. Änderung weiterhin ihre Gültigkeit.

 

Die Ergänzungen der Planunterlagen haben redaktionellen Charakter und damit keine inhaltlichen Auswirkungen auf das Planverfahren. Sie berühren nicht die Grundzüge der Planung, so dass die vorliegende Fassung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 „rstedter Straße“, Ortsteil Silstedt die formellen und materiellen Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss erfüllt.

              

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Kascha

Oberbürgermeister

 

Anlage 1 Entwurf Satzungstext, 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 69 „rstedter Straße“, Ortsteil
                  Silstedt i. d. F. vom 02.01.2024

 

Anlage 2 Entwurf Begründung, 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 69 „rstedter Straße“, Ortsteil
                  Silstedt, i. d. F. vom 02.01.2024

 

Anlage 3 Behandlung der Stellungahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebau- 
                  ungsplan Nr. 69 „rstedter Straße“, 2. Änderung, Bearbeitungsstand: 18.12.2023

 

Anlage 4 Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 69
                  rstedter Straße“, 2. Änderung, Bearbeitungsstand: 20.12.2023

              

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