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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt gemäß § 100 Abs. 3 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) die Abrechnung des Jahres 2023 sowie die Fortschreibung des beiliegenden Haushaltkonsolidierungskonzeptes für die Jahre 2024-2032.

                                                                                                      

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.: Maßnahmen betreffen den Gesamthaushalt

 

X

finanziellen Auswirkungen

40,4 Mio. EUR im Ergebnishaushalt bis 2032

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von: Erhöhung i. H.v.

 

 

Gesamtausgaben* in Höhe von:  Senkung i. H. v.

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

 

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

 

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 

Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

X

 

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

                                                                                                         

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Begründung:

 

Die allgemeinen Haushaltsgrundsätze erfordern kommunales Handeln, das die stetige Aufgabenerfüllung gewährleistet. Dieses ist nur möglich, wenn die Kommune einen ausgeglichenen Haushaltsplan aufstellt. Bereits seit der Haushaltsplanung 2021 zeichnet sich für die städtischen Finanzen eine dauernde Gefährdung der Leistungsfähigkeit ab.

 

Durch die defizitäre Haushaltsplanung ist ersichtlich, dass die Rücklagen mit dem in der Haushaltsplanung prognostizierten Gesamtdefiziten von 2024-2027 bis zum Jahr 2024 aufgebraucht sein werden. Insofern bedarf es gem. § 100 Abs. 3 i. V. m. § 98 Abs. 3 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes. In diesem sind Maßnahmen darzustellen, durch die, die in der Vermögensrechnung und im Ergebnisplan ausgewiesenen Fehlbeträge abgebaut und das Entstehen neuer Fehlbedarfe in künftigen Jahren vermieden werden sollen. Die in der Anlage dargestellten Maßnahmen sind grundsätzlich verbindlich, teilweise bedarf es aber eines separaten Beschlusses.

 

Durch den Beschluss der Vertretung entsteht eine Selbstbindung an die vorgegebenen Konsolidierungsmaßnahmen. Nach § 100 Abs. 6 Satz 1 f. KVG LSA sind die im HKK dargestellten Maßnahmen folglich grundsätzlich verbindlich und im Rahmen der Haushaltsaufstellung und des Haushaltsvollzuges zu beachten und umzusetzen. Abweichungen von diesen bindenden Festlegungen und die jährlichen Fortschreibungen des HKK sind nur zulässig, wenn das Haushaltskonsolidierungsziel auf andere Weise erreicht wird oder sich die Planungsgrundlagen rechtlich oder tatsächlich ändern. Entsprechende Anpassungen des HKK sind formal von der Vertretung zu beschließen.

 

In dem in der Anlage aufgeführten Maßnahmenkatalog soll dargestellt werden, dass innerhalb des gesetzlich festgelegten Konsolidierungszeitraumes (spätestens im fünften Jahre, welches auf den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum folgt (2024-2027 + fünf Jahre Konsolidierungszeitraum = 2032) der Haushaltsausgleich durchgeführt werden kann und die Zahlungsfähigkeit sichergestellt wird.

Das Haushaltskonsolidierungskonzept wird zukünftig abgerechnet und fortgeschrieben. Zudem wird es nicht als starres Instrument innerhalb der Verwaltung gewertet, sondern unterliegt einem stetigen Kontroll- und Anpassungsprozess, an welchem sowohl die Stadträte als auch die Mitarbeiter der Verwaltung aufgefordert sind, sich einzubringen und das Konzept umzusetzen.                                           

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Der Entwurf des Haushaltes 2024 weist einen Fehlbedarf in Höhe von 2.625.600 € (nach Rücklagenverrechnung = 325.616 €) aus. Im vorliegenden HKK 2024 bis 2032 wird ein Rückblick über die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2023 bis 2031 vorgenommen sowie in der Fortschreibung neue Maßnahme aufgenommen und bekannte Maßnahmen weiter vorangetrieben.

 

Bei den bisherigen Maßnahmen konnten bereits 9 Maßnahmen abgeschlossen werden. Insgesamt wurde ein Konsolidierungseffekt i. H. v. 8.344.090 EUR für den Zeitraum 2023-2031 erzielt, was rd. 23,31% des Gesamtkonsolidierungszieles entspricht.

 

r die Fortschreibung werden zwei neue Maßnahmen aufgenommen (M30 Verpackungssteuer und M31 Anpassungen Kosten bei Minderheitsbeteiligungen und Mitgliedschaften), welche einen Konsolidierungsbeitrag i. H. v. insgesamt 1.800.000 EUR erzielen sollen.

 

Bei kontinuierlicher Weiterverfolgung der Maßnahmen ist ein Ausgleich der Defizite bei dem geplanten Ertrags- und Aufwandsvolumen bereits im Jahr 2026 möglich, die Verlustvorträge können abgebaut und ab 2027 die Rücklage gestärkt werden.

 

Die folgende Tabelle zeigt die Ergebnisse im Konsolidierungszeitraum nach Umsetzung aller Konsolidierungsmaßnahmen bis 2032:

 

Jahr

Ergebnis vor Konsolidierung

Konsolidierungs-betrag

Ergebnis nach Konsolidierung

 

2024

-2.625.600 €

1.116.600 €

-1.183.384 €

2025

-5.598.700 €

4.122.780 €

-1.475.920 €

2026

-4.200.700 €

4.448.680 €

 247.980 €

2027

1.638.500 €

4.591.580 €

 6.230.080 €

2028

-3.361.500 €

4.889.180 €

 1.527.680 €

2029

-3.361.500 €

5.089.780 €

 1.728.280 €

2030

-3.361.500 €

5.260.580 €

 1.899.080 €

2031

-3.361.500 €

5.401.680 €

 2.040.180 €

2032

-3.361.500 €

5.512.980 €

 2.151.480 €

Summe 2024-2032

-27.594.000 €

40.433.840 €

13.165.456 €

 

Die Rücklagenentwicklung gestaltet sich folgendermaßen:

 

 

Es ist insofern erkennbar, dass durch die Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen eine Stabilisierung und deutliche Verbesserung der finanziellen Lage erreichbar sein kann. Infolgedessen sollte das gemeinsame Vorantreiben der Konsolidierungsmaßnahmen und die kritische Selbstreflektion in den Produktverantwortlichkeiten einen großen Schwerpunkt in der Verwaltung als auch in der Politik darstellen.

 

 

 

Kascha

Oberbürgermeister          

 

 

Anlagen: 1 Übersicht über die Maßnahmeblätter

  2 Abrechnung HKK

  3 Fortschreibung HKK                                                                                          

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