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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt den Haushaltsplan 2024 der Stadt Wernigerode

                                            

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:   siehe Haushaltsplan 2024

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

X

 

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

                                                   

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Begründung:

 

Gemäß § 100 KVG LSA hat die Stadt Wernigerode für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

 

Die Verwaltung hat die entsprechenden Bestandteile erarbeitet und bringt diese nunmehr in allen Ausschüssen zur Beratung ein.

 

Die Haushaltssatzung gliedert sich in Ergebnisplan (Erträge und Aufwendungen), Finanzplan (Einzahlungen und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit, aus Investitionstätigkeit, sowie aus Finanzierungstätigkeit). Verpflichtungsermächtigungen für künftige Haushaltsjahre, Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen und der Höchstbetrag für Liquiditätskredite werden ebenfalls dargestellt.

 

Der Haushalt ist im Ergebnisplan auszugleichen, d. h. die Erträge müssen die Höhe der Aufwendungen erreichen, was der vorliegende Haushaltsplan nicht vorweisen kann. Die derzeitige wirtschaftliche Lage durch multiple Krisen und die unsichere Gesetzeslage zur Finanzierung des Transformationsprozesses spiegeln sich auch in der Ertrags- und Aufwandslage deutlich wider. Es ist insofern erforderlich das Haushaltskonsolidierungskonzept (086/2023) fortzuschreiben, welches gleichzeitig mit dem Haushalt zu beraten und zur Genehmigung der Kommunalaufsicht vorzulegen ist.

 

Der Höchstbetrag für Liquiditätskredite wird auf 15.720.000 EUR festgesetzt.

 

Eine Kreditaufnahme für Investitionen bzw. Investitionsfördermaßnahmen ist für 2024 in Höhe von 3,5 Mio. EUR vorgesehen.

 

Verpflichtungsermächtigungen für 2024 sind i. H. v. 2.250.000 EUR vorgesehen.

 

Der Beteiligungsbericht für 2024 wird gleichzeitig vor dem Stadtrat gemäß §130 KVG LSA erörtert. Eine Beschlusspflicht ergibt sich für diesen nicht.

 

                                  

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Kascha

Oberbürgermeister                

 

 

 

 

 

Anlagen                                  

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