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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die Verwendung des Klimafonds für folgende Fördermaßnahmen vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel im Haushalt

 

  1. Verlängerung der rderung der Lastenrad- und Fahrradanhänger bis zum 31.12.2024 mit max. 2.400 € p. a.
  2. Fassadenbegrünung mit höchstens 500 €/Antragsteller und max.2.500 € p.a.
  3. Haus- und Hofbäume auf privaten Flächen mit höchstens 350 €/Antragsteller und max. 2.800 € p. a.
  4. Habitatrequisiten mit höchstens 100 €/Antragsteller und max. 800 € p. a.
  5. Hochbeete für Schulen mit höchstens 1.500 €/Antragsteller und max. 3.000 € p. a.
  6. Stoffwindelsysteme mit höchstens 350 € Antragsteller und max. 2.800 € p. a.
  7. Klimakoffer r Schulen mit höchstens 550 €/Antragsteller und max. 2.200 € p. a.  

 

                                                                                                                        

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Art der Aufgabe:

 

X

Freiwillige Aufgabe

 

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanzielle Auswirkung wird sich durch den bereits bestehenden Klimafonds nicht ändern, da diese Mittel jährlich fest eingeplant sind (Klimafonds-Budget: 16.500 € - 0,50 €/Einwohner).

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

X

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

 16.500 EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 

Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

X

 

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

X

 

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

X

 

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

X

 

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

X

 

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

X

 

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

X

 

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

X

 

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

X

 

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

                                                                                                                          

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Begründung:

Der seit dem Jahr 2022 ins Leben gerufene Klimafonds und die Förderung des Lastenfahrradverkehres war bisher sehr erfolgreich. Die Förderung von Lastenfahrrädern und Anhängern soll daher weiterhin fortbestehen.


r den Klimaschutz kommen jedoch auch weitere Maßnahmen in Frage. Um den Wernigeröder Bürgern hierfür einen Anreiz zu geben, soll das Förderangebot des Klimafonds breiter aufgestellt werden. Die Erweiterung des Förderangebotes eröffnet den Wernigeröder Bürgern auch mit unter-schiedlichen Interessen größere Spielräume, um Eigeninitiative zu ergreifen.

 

Im jährlichen Turnus können die Maßnahmen hinsichtlich Annahme und Erfolg evaluiert werden. Hier kann dann festgelegt werden, ob und wie Einzelmaßnahmen weiterhin gefördert, verstärkt, reduziert oder herausgenommen werden.

 

Dem Klimafonds der Stadt Wernigerode wird damit Möglichkeit zu Weiterentwicklung gegeben. Gleichsam kann Kenntnis darüber gewonnen werden, welche Maßnahmen seitens der Bürger favori-siert werden und wie die persönliche Einstellung zur Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpas-sungsmaßnahmen ist.

 

  1. Die Verlängerung der Lastenrad- und Anhängerförderung in seiner bestehenden Fassung zur Minderung der Treibhausgase und zur Verbesserung der nachhaltigen Mobilität.

     

 

Weiterhin wird beschlossen, den Klimafondsr weitere ausgewählte Maßnahmen im Folgenden zu erweitern.

 

  1. Fassadenbegrünungen durch ausgewählte und bodengebundene Rank- und Kletter-pflanzen für Gebäude in der Stadt Wernigerode dienen als CO2-Senke und tragen zur Verbesserung des Stadtinnenklimas bei. Hierfür wird ein Merkblatt erstellt, welches die häufigsten vorkommenden Lichtsituationen abbildet und für das jeweils drei Rank- oder Kletterpflanzen zur Auswahl vorgeschlagen werden. Gefördert wird die bodengebundene Bepflanzung zur Begrünung von Gebäudefassaden. Die Abnahme der Bepflanzung erfolgt über die Dokumentation der Anschaffungskosten in Form von Rechnungen für die Pflanzen und der Kletterhilfen, welche bis zu einer Höhe von höchstens 500 € gefördert werden. rderziel: Klimaanpassung und Hitzeschutz durch Bürger

 

  1. Mit der Nachpflanzung klima- und standortangepasster, regionaler Baumarten als Haus- und Hofbaum auf privaten Flächen ist der langfristige Erhalt von Biotop- und Lebensraumfunktionen für die innerstädtische Biodiversität verbunden. Gleichzeitig leistet die Mehrung des städtischen Großgrüns einen wichtigen Beitrag zur Klimaanpassung, zur Verbesserung des Stadtinnenklimas und dient als CO2-Senke. Gefördert wird die Beschaffung und Pflanzung von Hochstämmen heimischer Arten, regionaler Herkunft (Merkblatt) bis zu einer Höhe von max. 350 €. Die maximale Förderhöhe ist grundstücks-bezogen. Die Mindestanforderungen förderfähiger Gehölze werden in einem Merkblatt zusammengefasst.

rderziel: Stabilisierung und Förderung innerstädtischer Biodiversität, Klimaanpassung und Hitzeschutz durch Bürger

 

  1. Mit zunehmender Modernisierung/Sanierung z. B. an Gebäuden v. a. in den inner-städtischen Bereichen geht das Angebot an Spalten, Ritzen, Fugen verloren. Diese Nischen, sogenannte Habitatrequisiten bieten Brutraum, Versteckmöglichkeiten r zahl-reiche Artengruppen (Fledermäuse, Vögel, Insekten etc.). Zur Verbesserung der inner-städtischen Lebensraumbedingungen bzw. Stabilisierung und Erhöhung der Biodiversität auf privaten Flächen (Vorgärten, Hinterhöfe etc.) ist die Förderung künstlicher Habitatrequisiten (Fledermauskästen, Nistkästen, Insektenhotels) vorgesehen. Förderfähig ist die Beschaffung künstlicher Requisiten bis zu einer Höhe von max. 100 € je Antragsteller. Zur Gewährleistung ausreichender Qualität und Funktionalität ist nur der Bezug über offiziell anerkannte Quellen/Herstellern (Merkblatt) förderfähig. Zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen (z. B. Revierkonflikte, Prädatorenschutz) erfolgt die Förderung erst nach Abstimmung mit der Stadtverwaltung. Grundlegende Informationen werden in einem Merkblatt zusammengefasst.

rderziel: Stabilisierung und Förderung innerstädtischer Biodiversität sowie der Umwelt-bildung

 

  1. Zur nachhaltigen Erzeugung von Lebensmitteln durch Einführung eines Schulgarten-projektes wird die Errichtung von Schulgärten und Hochbeeten für Schulen zum Gemüse-anbau in der Gemarkung Wernigerode finanziell gefördert. Hierbei werden die Material-kosten wie Baumaterial und Pflanzen bis zu einer Höhe von höchstens 1.500 €r Schulen erstattet. Die Abmessungen des Schulgartens sollen eine Anbaufläche von 10 m2 nicht überschreiten.
    rderziel: Umweltbildung, Umgang mit natürlichen Ressourcen (Boden, Wasser), Erwerb von Artenkenntnissen von heimischen Gemüsesorten, Stärkung sozialer Kompetenzen und der Wertschätzung von nachhaltig erzeugten Nahrungsmitteln.

 

  1. Als Alternative zu Wegwerfwindeln werden für Eltern und deren neugeborene Kinder nach-haltige wiederverwendbare Stoffwindelsysteme finanziell gefördert. Diese Windeln tragen zu einer enormen Müllreduzierung bei und vermindern durch reduzierten Ressourcen-verbrauch bei der Herstellung den CO2-Ausstoß deutlich. Darüber hinaus können CO2-Emissionen durch die Reduzierung von Warentransporten vermindert werden. Die Windeln werden mit einer einmaligen Fördersumme in Höhe von höchstens 350 € gefördert.






     
  2. Zur qualitativen Verbesserung der Umweltbildung an Schulen in der Gemarkung Wernigerode soll die Erstattung der Anschaffungskosten für einen durch die „Ludwig-Maximilians-Universität München" entwickelten Klimakoffer (LMU Klimakoffer nach Dr. Harald Lesch) gefördert werden. Die Förderhöhe beträgt höchstens 550 €r jede Schule.
    Der Verwendungsnachweis wird anhand einer Rechnungskopie zum Förderbescheid dokumentiert.
    rderziel: Verbesserung des Unterrichts im naturwissenschaftlichen Bereich für Schüler, Arbeitshilfe für Lehrer, Umweltbildung


 

     

Nach Abstimmung mit dem Bau- und Umweltausschuss können einzelne Maßnahmen bedarfsgerecht als Deckungsquelle untereinander ausgetauscht werden.                                                                                                                     

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Kascha

Oberbürgermeister                                                                                                                          

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