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Beratungsfolge

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Der Stadtrat von Wernigerode beauftragt den Oberbürgermeister, die „Philharmonisches Kammerorchester Wernigerode GmbH“r die Jahre 2024 bis 2028 wie folgt zu fördern:

 

EUR      2024    2025    2026    2027    2028

Gesamtbetrag  435.700 454.000 473.100 486.500 500.300

 

Die Förderung ist unter folgende Förderauflagen zu stellen:

 

-         Das Orchester als Klangkörper bleibt in seiner bisherigen Qualität erhalten.

-         Die Spielstte Konzerthaus Liebfrauen wird durch das Orchester als eigene Spielstätte mit

      mindestens 40 Veranstaltungen pro Jahr genutzt.

-       Entwicklung neuer Formate zur Stärkung und Profilierung des Konzertangebots im Konzerthaus

 Liebfrauen.

-         Schul-und Kindergartenkonzerten, besonders für den Musikkindergarten „Musikus"

-         Durchführung von Projekten „Musik im Klassenzimmer" und regelmäßige Probenbesuche

-         Konzerteinführungen für Schülerinnen und Schüler am Landesgymnasium für Musik mit   

      anschließenden Konzertbesuchen

-         Familienkonzerte für Kinder von 3-8 Jahren sowie Generationenkonzerte für Schülerinnen und   

      Schüler und Seniorinnen und Senioren

-         Gemeinschaftskonzerte mit dem Jugendkammerorchester der Kreismusikschule Harz

-         Kooperationsprojekte mit Schülerinnen und Schülern der Freien Grundschule Wernigerode

      Solistenkonzerte im Rahmen des Jugendmusikfestes Sachsen-Anhalt

                

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Art der Aufgabe:

 

X

Freiwillige Aufgabe

 

Pflichtaufgabe

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.: 2.6.2.01.5316000 Zuschüsse an sonstige öffentliche Sonderrechnungen

 

EUR      2024    2025    2026    2027    2028

Gesamtbetrag  435.700 454.000 473.100 486.500 500.300

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

X

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

2.349.600 EUR

 

 

X

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 

Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

X

 

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

X

 

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

X

 

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

X

 

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

X

 

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

X

 

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

X

 

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

X

 

 

                         

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Begründung:

Die „Philharmonisches Kammerorchester Wernigerode GmbH“ (PKOW) ist eine Tochtergesellschaft des Landkreises Harz (40,08 %), der Stadt Wernigerode (26,07%) und des Fördervereins (33,85 %).

 

Das Land Sachsen-Anhalt hat wegen der Landesbedeutsamkeit des PKOW und zur Förderung von Kunst und Kultur das Ensemble in der Vergangenheit großgig unterstützt.

 

Das PKOW ist mit einem Ziel von 18 % und zuletzt erreichten 23,97 % Eigeneinnahmequote (2022) im Vergleich zu anderen Ensembles sehr erfolgreich, aber naturgemäß gleichwohl defizitär. Mittels eines Haustarifvertrags sind zudem die Gehälter auf 85 % begrenzt.

 

Auf Basis des Beschlusses 52/2018 und der tatsächlich geschlossenen Finanzierungsvereinbarungen stellte sich die jährliche Förderung in den Jahren 2019 bis 2023 für die Stadt Wernigerode und ihre Partner wie folgt dar:

 

Jahr / EUR     2019     2020     2021     2022                  2023

Land SA  401.600 412.200 423.000 434.000 445.100

Landkreis Harz  624.100 643.900 664.500 685.900 707.900

Stadt Wernigerode 349.100 351.900 354.700 357.500 360.400

rderverein     12.500              12.500               12.500              12.500               12.500

 

Mittelbar unterstützen die Stadt Wernigerode, die Kulturstiftung Wernigerode und das Land Sachsen-Anhalt zusätzlich das PKOW durch Förderung der Sanierung der Liebfrauenkirche zum Konzerthaus Liebfrauen als neue, hoch attraktive Spielstätte.

 

Durch die allgemeine Lohn- und Kostenentwicklung war bereits deutlich erkennbar, dass die Finanzausstattung bei weitem nicht mehr ausreichen würde. Der Finanzbedarf beim bislang vom Landkreis bevorzugten Lohnniveau von 100 % führt zu einem Gesamtförderungsbedarf zwischen 2,123 Millionen (2024) und 2,354 Millionen (2028).

 

Das Land Sachsen-Anhalt hat sich trotz seiner Haushaltsschwierigkeiten zu seiner kulturellen Verantwortung bekannt und bietet eine deutliche Erhöhung seiner Zuschüsse für den Zeitraum 2024 bis 2028 an.

 

Es macht damit deutlich, dass der Fortbestand des Klangkörpers auf eine gesicherte Grundlage für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 gestellt werden soll. Ziel ist es, mit den Gesellschaftern die finanzielle Ausstattung zu sichern sowie die künstlerische Qualität zu erhalten und zu fördern.

 

Die Bedingung des Landes ist dabei, dass auch die Gesellschafter ihre kulturelle Verantwortung wahrnehmen und ihre Förderung erhöhen.

 

Dabei legt das Land Sachsen-Anhalt einen etwas geringeren Finanzierungsbedarf zugrunde, der einem Lohngefüge von 90 % entspricht. Nachfolgend werden die Zahlen des Landes Sachsen-Anhalt zugrunde gelegt. Dabei fasst das Land die Förderungen der Gesellschafter in einer Zahl zusammen und überlässt die interne Verteilung den Gesellschaftern.

 

Der Landrat hatte zuletzt signalisiert, dass er anteilig nicht mehr bezahlen möchte als seine Gesellschaftsanteile. Da der Förderverein naturgemäß auf dieser Basis keine Zahlungen erbringen kann, schlägt die Stadt Wernigerode vor, dass auch dieser Teil des Fördervolumens (außer 12.500 €) entsprechend den Gesellschaftsanteilen zwischen Stadt und Landkreis aufgeteilt wird.

 

Auf Basis des Entwurfs des Zuwendungsvertrags (Vertragspartner Land Sachsen-Anhalt und Kammerorchester) stellt sich die partnerschaftliche Finanzierung des Orchesters für das Land Sachsen-Anhalt wie folgt dar:

 

Jahr / EUR      2024      2025      2026      2027      2028

Land SA  816.300 862.700 911.400 945.400 980.400

Landkreis Harz  669.700 697.800 727.400 748.000 769.200

Stadt Wernigerode 435.700 454.000 473.100 486.500 500.300

rderverein    12.500   12.500   12.500   12.500   12.500

 

 

Dementsprechend ist mit jedem Gesellschafter eine Fördervereinbarung abzuschließen bzw. ein Förderbescheid zu erstellen. Sollte perspektivisch im Zuge einer Fusion des PKOW mit der Harz Theater GmbH eine Erhöhung des Lohns auf 100 % des Tarifs gewünscht werden, müssten Stadtrat und Kreistag den erhöhten Finanzbedarf durch weitere Beschlüsse decken.

 

An einem vielfältigen Musikangebot für Kinder und Jugendliche haben das Land Sachsen-Anhalt und die Gesellschafter ein besonderes Förderinteresse.

 

Das Orchester hat das Ziel, je Spielzeit durchschnittlich 27.000 Besucher zu erreichen. Es werden durchschnittlich 80 Konzerte und künstlerische Veranstaltungen durchgeführt.

 

Der Kreistag beabsichtigt am 13.12.2023 die Förderung zu beschließen.

 

Die Zuwendungen der Stadt Wernigerode werden in gleichen Raten zum 15.01.; 15.04.; 15.07. und 15.10. jeden Jahres angewiesen.

 

Zur Sicherung der besonderen Bedeutung des Orchesters für die Stadt Wernigerode und ihre Bürger, ist die Förderung durch die Stadt Wernigerode an Auflagen zu knüpfen. Auch für das Land Sachsen-Anhalt als Fördermittelgeber ist insbesondere die Wirksamkeit des Orchesters in Wernigerode an seiner eigenen Spielstätte im Konzerthaus Liebfrauen von besonderer kultureller und touristischer Bedeutung für das gesamte Land und die Region.

 

 

 

 

 

 

Kascha

Oberbürgermeister                 

 

                   

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