Begründung:
Gemäß dem Haushaltskonsolidierungskonzept ist die Verwaltung aufgefordert, regelmäßig die Entgeltordnungen städtischer Einrichtungen zu überprüfen. Die aktuelle Benutzungs- und Entgeltordnung für das Parkhaus „Am Winterbergtor“ und dem Parkplatz „Am Thälchen“ in Schierke wurde im Jahr 2014 erlassen.
Die vom Land Sachsen-Anhalt verkündete Verordnung über die Obergrenzen der Parkgebühren ermöglicht den Kommunen, die Parkgebühren im öffentlichen Verkehrsraum auf 1,00 € je angefangene halbe Stunde zu erhöhen. Das sieht die Neufassung der Parkgebührenordnung der Stadt Wernigerode (BV 065/2023) vor. Da für Wernigerode und Schierke eine einheitliche Erhebung von Parkgebühren angestrebt wird, erfolgt gleichzeitig die Anpassung der Entgelte für den privatrechtlich bewirtschafteten Parkraum in Schierke.
Zukünftig wird jede angefangene halbe Stunde im Parkhaus „Am Winterbergtor“ und auf dem Parkplatz „Am Thälchen“ 1,00 € kosten. Wie in der Kernstadt wird für die Sicherung der touristischen Erschließung die Beibehaltung einer Tageskarte für zielführend erachtet. Hier haben Parkende die Möglichkeit, durch den Erwerb der Tageskarte und der nicht bestehenden zeitlichen Begrenzung, ihren Aufenthalt in Schierke zeitlich entspannter zu gestalten. Hier erfolgt eine Erhöhung von 10,00 € auf 12,00 €.
Korrespondierend zur Parkgebührenordnung für die Stadt Wernigerode wurde neu ein Parkentgelt für Busse in Höhe von 10,00 € auf dem Parkplatz „Am Thälchen“ aufgenommen. Hier soll ein Anreiz für Busunternehmen geschaffen werden, auch Schierke in das Ausflugsprogramm aufzunehmen. So könnten u.a. bei Veranstaltungen in der Schierker Feuerstein Arena die Besuchszahlen und damit verbunden die Einnahmen erhöht werden.
Die Programmierung der Parkscheinautomaten mit den neuen Entgelten ist zeitnah nach Beschluss realisierbar.