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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Parkgebührenordnung der Stadt Wernigerode.

                    

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.: 5.4.6.01.4321000 (Einnahmen)

     5.4.6.01/5002.7853000 (Ausgaben)

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

X

Mehreinnahmen* in Höhe von:

ca. 500.000 EUR

X

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

ca. 100.000 EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

X

 

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

X

 

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

X

 

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

X

 

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

X

 

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

X

 

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

                    

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Begründung:

Die nunmehr seitens des Landes verkündete Verordnung über die Obergrenzen der Parkgebühren ermöglicht den Kommunen, die dort jeweils erhobenen Parkgebühren im öffentlichen Verkehrsraum auf 1,00 € je angefangene halbe Stunde zu erhöhen.

 

Vor dem Hintergrund der Einnahmegenerierung zur Erfüllung der im Haushaltskonsolidierungskonzept festgelegten Maßnahme „Parkgebühren“ erfolgt die Gebührenerhöhung der seit 1992 nicht erhöhten Parkgebühren von 0,50 € auf 1,00 € je angefangene halbe Stunde sowie die Streichung der sog. „Brötchentaste“, die Parken für einen Zeitraum von 36 Minuten für 0,10 € ermöglichte. Diesen Service für die Nutzer des Parkraumes in Wernigerode werden wir künftig nicht mehr anbieten; auch vor dem Hintergrund der Stärkung des Rad- und Fußverkehrs in der Innenstadt.

In der Folge soll auch eine höhere Aufenthaltsqualität, gerade der innenstadtnahen Bereiche, erreicht und kurzfristiger Park-Suchverkehr reduziert werden.

 

Nicht außer Acht zu lassen ist auch hier das Haushaltskonsolidierungskonzept, welches die konsequente Erhöhung der Einnahmen im Bereich Parkraumbewirtschaftung festlegt. Zur Maßnahme M11 hat sich der Stadtrat im entsprechenden Beschluss bekannt.

 

r die Sicherung der touristischen Erschließung, gerade auf den größeren Parkplätzen, wird die Beibehaltung einer Tageskarte für zielführend erachtet. Hier haben Parkende die Möglichkeit, durch den Erwerb der Tageskarte und der nicht bestehenden zeitlichen Begrenzung ihren Aufenthalt in Wernigerode zeitlich entspannter zu gestalten und so ggf. in anderen Bereichen entsprechend zu konsumieren.

 

Mit der Reduzierung der Parkgebühren für Busse von 20,00 auf 10,00 € erfolgt zwar hier punktuell eine Gebührensenkung, aber in der Folge ist mit mehr parkenden Reisebussen zu rechnen, deren Nutzer wiederum die Stadt Wernigerode besuchen und es hier aufgrund der zu erwartenden höheren Besucherzahlen auch zu einem erhöhten Konsum kommen wird, der sich ggf. in Mehreinnahmen in anderen Bereichen der Stadt Wernigerode niederschlägt.

 

 

Wenn die Gebührenerhöhung in dem vorgeschlagenen Maße erfolgt, ist Grundvoraussetzung das Vorhandensein entsprechend leistungsfähiger Parkscheinautomaten. Derzeit sind die vorhandenen Parkscheinautomaten technisch nicht in der Lage, das zu erwartende hohe Münzaufkommen zu verarbeiten. Es müssen daher alle Parkscheinautomaten auf elektronische Zahlweise umgerüstet bzw. nicht umrüstbare alte komplett neu ersetzt werden.

Neben den zu erwartenden Umstellungskosten ist ein technischer Umstellungszeitraum von mindestens 6 bis 12 Monaten nach Inkrafttreten der neuen Parkgebührenordnung zu erwarten.

 

Die prognostizierten Mehrreinnahmen in Höhe von 500.000 € pro Jahr werden demzufolge voraussichtlich erst nach vollständiger technischer Umstellung erzielbar sein.

                    

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Kascha

Oberbürgermeister                    

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