Begründung:
Die nunmehr seitens des Landes verkündete Verordnung über die Obergrenzen der Parkgebühren ermöglicht den Kommunen, die dort jeweils erhobenen Parkgebühren im öffentlichen Verkehrsraum auf 1,00 € je angefangene halbe Stunde zu erhöhen.
Vor dem Hintergrund der Einnahmegenerierung zur Erfüllung der im Haushaltskonsolidierungskonzept festgelegten Maßnahme „Parkgebühren“ erfolgt die Gebührenerhöhung der seit 1992 nicht erhöhten Parkgebühren von 0,50 € auf 1,00 € je angefangene halbe Stunde sowie die Streichung der sog. „Brötchentaste“, die Parken für einen Zeitraum von 36 Minuten für 0,10 € ermöglichte. Diesen Service für die Nutzer des Parkraumes in Wernigerode werden wir künftig nicht mehr anbieten; auch vor dem Hintergrund der Stärkung des Rad- und Fußverkehrs in der Innenstadt.
In der Folge soll auch eine höhere Aufenthaltsqualität, gerade der innenstadtnahen Bereiche, erreicht und kurzfristiger Park-Suchverkehr reduziert werden.
Nicht außer Acht zu lassen ist auch hier das Haushaltskonsolidierungskonzept, welches die konsequente Erhöhung der Einnahmen im Bereich Parkraumbewirtschaftung festlegt. Zur Maßnahme M11 hat sich der Stadtrat im entsprechenden Beschluss bekannt.
Für die Sicherung der touristischen Erschließung, gerade auf den größeren Parkplätzen, wird die Beibehaltung einer Tageskarte für zielführend erachtet. Hier haben Parkende die Möglichkeit, durch den Erwerb der Tageskarte und der nicht bestehenden zeitlichen Begrenzung ihren Aufenthalt in Wernigerode zeitlich entspannter zu gestalten und so ggf. in anderen Bereichen entsprechend zu konsumieren.
Mit der Reduzierung der Parkgebühren für Busse von 20,00 auf 10,00 € erfolgt zwar hier punktuell eine Gebührensenkung, aber in der Folge ist mit mehr parkenden Reisebussen zu rechnen, deren Nutzer wiederum die Stadt Wernigerode besuchen und es hier aufgrund der zu erwartenden höheren Besucherzahlen auch zu einem erhöhten Konsum kommen wird, der sich ggf. in Mehreinnahmen in anderen Bereichen der Stadt Wernigerode niederschlägt.
Wenn die Gebührenerhöhung in dem vorgeschlagenen Maße erfolgt, ist Grundvoraussetzung das Vorhandensein entsprechend leistungsfähiger Parkscheinautomaten. Derzeit sind die vorhandenen Parkscheinautomaten technisch nicht in der Lage, das zu erwartende hohe Münzaufkommen zu verarbeiten. Es müssen daher alle Parkscheinautomaten auf elektronische Zahlweise umgerüstet bzw. nicht umrüstbare alte komplett neu ersetzt werden.
Neben den zu erwartenden Umstellungskosten ist ein technischer Umstellungszeitraum von mindestens 6 bis 12 Monaten nach Inkrafttreten der neuen Parkgebührenordnung zu erwarten.
Die prognostizierten Mehrreinnahmen in Höhe von 500.000 € pro Jahr werden demzufolge voraussichtlich erst nach vollständiger technischer Umstellung erzielbar sein.