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Beratungsfolge

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  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die in Anlage 3 dargestellten Stellungnahmen in der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 rstedter Straße“, Ortsteil Silstedt, berücksichtigt/nicht berücksichtigt.

 

  1. Die gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführte 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69rstedter Straße, Ortsteil Silstedt, i.d.F.v. 18.09.2023, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 KVG LSA als Satzung beschlossen. Die Begründung i.d.F.v. 18.09.2023 und deren Anlagen sind gemäß § 9 Abs. 8 BauGB der Änderung beigefügt.

                       

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

Buchungsstelle: 5.4.1.01 30027852000

Im Rahmen des Änderungsverfahrens entstehen keine Kosten. Die Kosten für den Ausbau des Geh- und Radweges werden hälftig zwischen der Stadt und der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (LSBB) geteilt. Der vorläufige Kostenanteil der Stadt beträgt 72.000 EUR.

 

X

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

X

 

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

X

 

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

X

 

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

X

 

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

X

 

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

                       

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Begründung:

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 69 „rstedter Straße“, Ortsteil Silstedt, sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines straßenbegleitenden Geh-/Radweges geschaffen werden. Dieser soll künftig entlang der Harzstraße (Landesstraße L82) vom Osten des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 69 bis zur Zufahrt Sporthalle (westl. Geltungsbereich) führen. Ziel der Planung ist ein Lückenschluss zwischen dem bestehenden innerörtlichen Geh-/Radweg sowie dem 2021 fertiggestellten Geh-/Radweg zwischen Silstedt und Derenburg.

 

Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan der Stadt Wernigerode als Wohnbaufläche dargestellt. Somit kann die 1. Änderung des Bebauungsplanes als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt betrachtet werden.

 

Der Bebauungsplan Nr. 69 „rstedter Straße“ im Ortsteil Silstedt der Stadt Wernigerode hat am 17.01.2022 Rechtskraft erlangt. Zum Zeitpunkt des Bauleitplanverfahrens gab es bereits Planungs-überlegungen der Stadt mit der Landesstraßenbaubehörde des Landes Sachsen-Anhalt zu einem möglichen gemeinsamen Rad- und Gehweg. Aufgrund fehlender Flächenverfügbarkeiten zu diesem Zeitpunkt konnte dies jedoch nicht in die früheren Planungen mit einbezogen werden. Die dafür nunmehr vorgesehene Fläche wird innerhalb des Geltungsbereiches im derzeit gültigen Bebauungsplanes Nr. 69 als Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung Gehweg, als Allgemeines Wohngebiet sowie als private Grünfläche/ Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ausgewiesen. Der Rad-/Gehweg darf in diesem Bereich derzeit somit nicht hergestellt werden.

Die Stadt Wernigerode beabsichtigt nun, aufgrund der erst nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 69 erfolgten Grundstücksverfügbarkeiten und der Übereinkunft mit der Landesstraßenbaubehörde des Landes Sachsen-Anhalt Regionalbereich West, die Errichtung eines Geh- und Radweges, der entlang der Harzstraße auch durch das Bebauungsplangebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 69 „rstedter Straße“hren soll.

Um die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung des Geh- und Radweges in dem Bereich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 69 zu ermöglichen, wird die 1. Änderung durchgeführt und eine Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung Geh-/Radweg festgesetzt.

 

Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, da die Grundzüge der Planung durch die 1. Änderung nicht berührt werden. Das Grundkonzept bleibt in seiner städtebaulichen Struktur für diese Fläche weiterhin bestehen. Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 69 bleiben für die vorliegende 1. Änderung weiterhin bestehen. Durch die Anwendung des vereinfachten Verfahrens kann von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, der zusammenfassenden Erklärung und dem Monitoring abgesehen werden. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens des bereits rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 69 erfolgte eine Betrachtung der Umweltbelange sowie die Durchführung einer Artenschutzrechtlichen Prüfung. Da der Geltungsbereich des Ursprungsbebauungsplanes durch die 1. Änderung nur geringgig im Nordwesten des Geltungsbereiches vergrößert wird (um 0,50 m nach Norden) und auch östlich der inneren Erschließungsstraße nur eine geringfügige Mehrversiegelung erfolgt, ist eine erneute Betrachtung der Umweltbelange sowie eine erneute Artenschutzrechtliche Prüfung nicht notwendig. Die Ergebnisse der Untersuchungen können der Begründung zum rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 69 entnommen werden.

 

Am 22.06.2023 hat der Stadtrat mit Beschluss Nr. 024/2023 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 „rstedter Straße“, Stand 03.04.2023 gebilligt und die Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Öffentlichkeit hatte im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 06.07.2023 bis einschließlich 09.08.2023 Gelegenheit, die Entwurfsunterlagen einzusehen. Der Stadt Wernigerode sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit zugegangen.

Parallel zu der 30-tägien öffentlichen Auslegung wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 28.06.2023 um Stellungnahme zum Planentwurf bis einschließlich 09.08.2023 gebeten.

Im Rahmen dieses Beteiligungsschrittes sind verschiedene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen, welche ausschließlich Hinweischarakter hatten. Bedenken gegen die Planung wurden nicht geäert.

Die Hinweise betrafen die Themen Niederschlagswasserbeseitigung (Stellungnahme Nr. 5.2), Naturschutz (Stellungnahmen Nr. 2.2, 5.4), verkehrliche Erschließung (Stellungnahme Nr. 5.5, 5.6), Abfallbeseitigung (Stellungnahme Nr. 5.12), Kampfmittel (Stellungnahme Nr. 5.14), leitungsgebundene Erschließung (Stellungnahmen Nr. 6, 7), Ausgleichsmaßnahmen (Stellungnahme Nr. 10), Geologie (Stellungnahme Nr. 15), Denkmalschutz (Stellungnahme Nr. 16.2), Löschwasser und Brandschutz (Stellungnahme Nr. 42). In die Begründung aufgenommen wurde ein Hinweis zur Niederschlagswasserbeseitigung (Stellungnahme Nr. 5.2), ein Hinweis zur Geologie (Stellungnahme Nr. 15) sowie zum Artenschutz/Umweltschutz (Stellungahme Nr. 5.4). Die restlichen Hinweise beziehen sich auf die der Bauleitplanung nachgelagerten Genehmigungs- und Ausführungsebene und werden im Rahmen des Bauleitplanverfahrens nicht berücksichtigt.

 

Die Ergänzungen der Planunterlagen haben redaktionellen Charakter und damit keine inhaltlichen Auswirkungen auf das Planverfahren. Sie berühren nicht die Grundzüge der Planung, so dass die vorliegende Fassung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69rstedter Straße, Ortsteil Silstedt die formellen und materiellen Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss erfüllt.

                       

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Kascha

Oberbürgermeister

 

Anlage 1 Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 69 „rstedter Straße“, Ortsteil Silstedt, 1. Änderung i.d. F. vom 18.09.2023, Stand: Satzungsexemplar

Anlage 2 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 69 „rstedter Straße“, Ortsteil Silstedt, 1. Änderung mit Anlagen i.d. F. vom 18.09.2023, Stand: Satzungsexemplar

Anlage 3 Behandlung der Stellungahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebau- 
                  ungsplan Nr. 69 „rstedter Straße“, Ortsteil Silstedt, 1. Änderung, Bearbeitungsstand:
                  10.09.2023

                       

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