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Beratungsfolge

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Der Stadtrat nimmt den Bericht des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt über die überörtliche Prüfung der Stadt Wernigerode vom 29. Juni 2023 zur Kenntnis und bestätigt die Stellungnahme des Oberbürgermeisters. 

                                         

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

X

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)


Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

                                            

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Begründung:

Der Landesrechnungshof hat im Zeitraum Juli/August 2022 eine überörtliche Prüfung von Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt - Querschnittsprüfung der Sicherheit der IT in den Kommunen vorgenommen.

 

Der Landesrechnungshof stellt in seinem Prüfbericht vom 29.06.2023ngel und Versäumnisse in 27 von 28 geprüften Kommunen fest. Auch in der Stadt Wernigerode gibt es Beanstandungen. Hierzu ist jedoch auszuführen, dass die abgeprüften Elemente lediglich Empfehlungen darstellen. Städte der Größe Wernigerodes unterliegen nicht der BSI-KRITIS-Verordnung nach dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Dennoch ist die Stadt Wernigerode bemüht, die aufgeführten Punkte zu verbessern. Hierzu ist bereits die Einstellung eines Informationssicherheitsmanagers erfolgt, der sich dieser Fragestellungen annimmt.

 

Zu den festgestellten Anmerkungen und Beanstandungen hat der Landesrechnungshof eine Frist zur Stellungnahme bis zum 05.12.2023 gesetzt.

 

Gemäß § 137 Abs. 6 KVG LSA sind der Prüfbericht und die Stellungnahme des Oberbürgermeisters dem Stadtrat zuzuleiten. Nach § 45 Abs. 2 Ziffer 5 KVG LSA entscheidet der Stadtrat über die Stellungnahme zum Prüfergebnis.

 

 

                                         

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Kascha

Oberbürgermeister                                            

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