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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Richtlinie zur Förderung kultureller und sportlicher Projekte in der Stadt Wernigerode.         

              

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Art der Aufgabe:

 

X

Freiwillige Aufgabe

 

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

X

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

-15.000,00 EUR

 

 

X

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 

Minderausgaben: 2.8.1.01. 531 8000 10.000,00 EUR

   4.2.1.01. 531 8000   5.000,00 EUR


Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

X

 

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

X

 

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

X

 

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

X

 

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

X

 

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

X

 

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

X

 

 

 

K3. Vielfalt leben

 

X

 

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

X

 

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

X

 

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

X

 

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

X

 

 

              

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Begründung:

Gemäß dem Haushaltskonsolidierungskonzept ist die Verwaltung aufgefordert im Bereich der Kultur- und Sportförderung Haushaltsmittel einzusparen. Dies soll durch die Festschreibung eines Eigenmittelanteils des Antragstellers von mindestens 30 % und einer Förderung der Stadt Wernigerode von maximal 70 % von der Gesamtsumme der zu fördernden Maßnahme erreicht werden.

 

Gleichzeitig wurden die Richtlinien zur Förderung von Kultur- sowie von Sportmaßnahmen vollständig überarbeitet und zu einer einzigen zusammengefasst. Nach der neuen Richtlinie sollen u. a. grundsätzlich nur Antragsteller, die ihren Sitz in Wernigerode haben, und Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche fördern, unterstützt werden. Auch erhält der Antragsteller präzisere Aussagen zu Förderfähigkeit von Projekten und Maßnahmen.

 

Da der Vergleich zwischen den bisherigen und der neuen Richtlinie mittels einer Synopse nicht darstellbar ist, werden die bisherigen Richtlinien der Beschlussvorlage beigefügt. Dieses Vorgehen wurde im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport am 28.08.2023 abgestimmt.

              

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Kascha

Oberbürgermeister              

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