Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die in Anlage 5 und 6 dargestellten Stellungnahmen im Rahmen des Aufhebungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 09 „Kultur- und Tagungszentrum“, berücksichtigt/nicht berücksichtigt.
  2. Die gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführte Aufhebung des Bebauungsplan Nr. 09 „Kultur- und Tagungszentrum“, i.d.F.v. 15.05.2023, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 KVG LSA als Satzung beschlossen. Die Begründung i.d.F.v. 15.05.2023 und deren Anlagen sind gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt.
     

                                      

Reduzieren

 

Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

X

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 

Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

X

 

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

X

 

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

X

 

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

X

 

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

X

 

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

X

 

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

                                         

Reduzieren

Begründung:

Mit der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 09 "Kultur- und Tagungszentrum Wernigerode" soll die städtebauliche Struktur innerhalb des Geltungsbereiches vollständig dem planungsrechtlichen Innen-bereich gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zugeordnet werden. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 09 in der Fassung vom 03.07.1991 enthält projektbezogene Baukörperfestlegungen, welche jedoch nie umgesetzt wurden. Damit entstanden neue Bebauungsstrukturen und Funktionsverteilungen, die mit entsprechenden Baugenehmigungen gemäß § 34 BauGB umgesetzt wurden. Der Bebauungsplan Nr. 09 hat somit jeglichen Regelungscharakter verloren und ist insoweit funktionslos geworden.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 09 "Kultur- und Tagungszentrum Wernigero-de" befindet sich im Zentrum der Stadt Wernigerode, am nördlichen Innenstadtrand und ist im rechts-wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wernigerode nahezu vollständig als gemischte Baufläche dargestellt. Nur ein kleiner Teil im Norden des Aufhebungsgebietes ist als Fläche für den Gemeinbe-darf (Schule) ausgewiesen. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes bleiben von dem Aufhe-bungsverfahren unberührt.

 

Am 17.03.2016 hat der Stadtrat der Stadt Wernigerode den Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 09 "Kultur- und Tagungszentrum Wernigerode" in der Fassung vom 03.07.1991 bestehend aus der Planzeichnung als Satzung sowie die Begründung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt war die Durchführung der Aufhebung über ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB nach damaliger Gesetzeslage nicht möglich. Der Be-schluss der Aufhebung war somit ungültig. Mit dem Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Bauland-mobilisierungsgesetz) aus dem Jahr 2021 ist die Aufhebung eines Bebauungsplanes in § 13 a Absatz 4 BauGB ausdrücklich aufgenommen worden. Eine Aufhebung nach § 13 a Absatz 4 n.F. ist nach gel-tender Rechtslage nunmehr auch möglich, wenn der ursprüngliche Bebauungsplan im Regelverfahren, d.h. nicht im beschleunigten Verfahren, erlassen worden ist.


 

 

Somit hat der Stadtrat der Stadt Wernigerode am 16.02.2023 den Aufstellungs- und Auslegungsbe-schluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 09 "Kultur- und Tagungszentrum Wernigerode" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB beschlossen.

 

Der o. g. Bebauungsplan erfüllt die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13 a Abs. 1 Nr. 2 BauGB Bebauungspläne der Innenentwicklung, weil er der Nachverdichtung dient und mehr als 20.000 m² bis weniger als 70.000 m² anrechenbare Grundfläche festgesetzt sind. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 BauGB. Die Vereinfachung des beschleunigten Verfahrens liegt im Wegfall der herkömmlichen Verfah-rensschritte der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Jedoch darf ein Bebauungs-planverfahren, welches eine Grundfläche zwischen 20.000 und 70.000 m² festsetzt, nur im be-schleunigten Verfahren geführt werden, wenn aufgrund einer überschlägigen Prüfung unter Berücksich-tigung der in Anlage 2 dieses Gesetzes (BauGB) genannten Kriterien die Einschätzung erlangt wird, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 in der Abwägung zu berücksichtigen wären (Vorprüfung des Einzelfalls). Diese Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass voraussichtliche keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind (siehe Anlage 3). Das Verfahren konnte somit rechtssicher nach § 13a BauGB durchgeführt werden.

 

Die Öffentlichkeit hatte im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 13.03.2023 bis einschließlich 14.04.2023 Gelegenheit, die Entwurfsunterlagen einzusehen. Die dazu eingegangene einzelne Stel-lungnahme betraf die Kritik an der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 09 (Anlage 6).

Weiterhin wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 08.03.2023 um Stellungnahme zum Planentwurf bis einschließlich 17.04.2023 gebeten (Anlage 5).

Im Rahmen dieses Beteiligungsschrittes sind Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen, welche maximal Hinweischarakter hatten. Ein großer Teil äerte weder Hinweise noch Bedenken zum Aufhebungsverfahren Nr. 09. Die Hinweise betrafen die Bereiche Umwelt- und Artenschutz (Anlage 5, Stellungnahme Nr. 2.2), Wasserschutz (Anlage 5, Stellungnahmen Nr. 6.7 und Nr. 16) sowie Kampfmittel (Anlage 5, Stellungnahme Nr. 6.5). Im Rahmen der Genehmi-gungs- und Ausführungsebene müssen diese entsprechend berücksichtigt werden. Die Hinweise hin-sichtlich des Hochwasserschutzbereiches (Anlage 5, Stellungnahme Nr. 6.7) sowie des flurnahem Grundwassers (Anlage 5, Stellungnahme Nr. 16) wurden in der Vorprüfung des Einzelfalls ergänzt.

 

Die Ergänzungen haben redaktionellen Charakter und damit keine inhaltlichen Auswirkungen auf das Planverfahren. Sie berühren nicht die Grundzüge der Planung, so dass die vorliegende Fassung des Aufhebungsbebauungsplanes Nr. 09 "Kultur- und Tagungszentrum" der Stadt Wernigerode die formel-len und materiellen Voraussetzungen für den Aufhebungsbeschluss erfüllt.                                         

Reduzieren

 

 

 

 

Kramer

Stellvertretender Oberbürgermeister   

 

 

Anlage 1 Satzungstext mit Geltungsbereich, B-Plan Nr. 09 „Kultur- und Tagungs-
                  zentrum Wernigerode“, i. d. F. vom 15.05.2023, Stand Satzungsexemplar

 

Anlage 2 Begründung, B-Plan Nr. 09 „Kultur- und
                 Tagungszentrum Wernigerode“, i. d. F. vom 15.05.2023, Stand Satzungsexemplar

 

Anlage 3 Vorprüfung des Einzelfalls, B-Plan Nr. 09 „Kultur- und Tagungszentrum Wernigerode“,

                   i. d. F. vom 15.05.2023, Stand Satzungsexemplar

 

Anlage 4 Planzeichnung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 09 „Kultur- und Tagungszentrum
                  Wernigerode“, i. d. F. vom 03.07.1991 mit Begründung i. d. F. vom 04.07.1991

 

Anlage 5 Behandlung der Stellungahmen der Träger öffentlicher Belange zum Aufhebungsverfahren
                  des Bebauungsplanes Nr. 09 „Kultur- und Tagungszentrum Wernigerode“, Bearbeitungs-
                  stand: 12.05.2023

 

Anlage 6 Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum Aufhebungsverfahren
                  des Bebauungsplanes Nr. 09 „Kultur- und Tagungszentrum Wernigerode“, Bearbeitungs-
                  stand: 12.05.2023                                     

nach oben