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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt eine außer-/überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 140.000,00 € als Zuweisung an Kitas in freier Trägerschaft.

                                                     

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

X

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

140.000,00 EUR

 

 

X

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 

         Kitas in freier Trägerschaft - Produkt 3.6.5.01.5318000

         Ansatz: 2.310.000,00 €r 2022

         Ausgabe per 17.11.2022 (einschließlich Berechnung Oktober): 2.036.951,95 €

         noch verfügbar: 273.048,05 €

         zusätzlich werden für die Auszahlung November/Dezember 140.000,00 € benötigt 

 

Die Deckung erfolgt aus den nachfolgend dargestellten Buchungsstellen (Erträge aus Kostenerstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden). Hier sind Mehreinnahmen in Höhe von 140.000,00 € verfügbar, so dass die Deckung gewährleistet ist.

 

3.6.5.01.4482000            10.200,00 €

3.6.5.02.03.4482000 6.200,00 €

3.6.5.02.06.4482000 16.700,00 €

3.6.5.02.07.4482000 27.100,00 €

3.6.5.02.08.4482000 32.600,00 €

3.6.5.02.09.4482000 13.500,00 €

3.6.5.02.11.4482000 11.800,00 €

3.6.5.02.12.4482000 8.300,00 €

3.6.5.02.16.4482000                13.600,00 €

                                    Summe: 140,000,00 €

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

X

 

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

X

 

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

X

 

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

X

 

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

X

 

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

X

 

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

X

 

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

X

 

 

 

K3. Vielfalt leben

 

X

 

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

X

 

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

X

 

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

X

 

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

                                                                       

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Begründung:

Zuweisungen an Kitas in freier Trägerschaft erfolgen auf der Grundlage des § 12 b KiFöG-LSA entsprechend der Entgeltvereinbarungen zwischen den Trägern, dem Landkreis Harz und der Stadt Wernigerode. 

 

Die Entgeltvereinbarungen werden zwischen dem Landkreis Harz und dem Träger der Einrichtung erstellt.   

 

Bestandteil dieser Entgelte sind die Zuweisungen von Land und Landkreis. Das verbleibende Defizit trägt die Stadt. Auf die Höhe der Entgelte hat die Stadt nur sehr bedingt Einfluss. Bisherige Einsprüche (auch mit Hilfe der Rechtsabteilung) waren nicht erfolgreich.                               

 

Vereinbarungen, die im Laufe des Jahres bzw. außerhalb des bestehenden Vereinbarungszeitraumes verhandelt werden, sind rückwirkend ab Aufnahme der Verhandlung gültig.                                 

 

Ein weiterer Fakt ist die Kita der Lebenshilfe Quedlinburg:        

Die Kita wurde mit fast einem Jahr Verspätung erst im März 2021 mit 11 von 65 Kindern eröffnet.                                   

r die Zuweisungen (die Bestandteil des Entgeltes sind) von Land und Landkreis gilt die Belegung                                   

per 31.03. des Vorjahres. Die Höhe der Zuweisung für 2022 erfolgte entsprechend für 11 Kinder. Inzwischen besuchen durchschnittlich 64 Kinder die Einrichtung.                                      

Bei einer termingerechten Eröffnung hätte man rund 200.000,00 € an Zuweisungen verrechnen können. So aber bleibt die Übernahme des Defizits Aufgabe der Stadt. Das regelt das KiFöG LSA .

 

Eine Einbringung im Sozialausschuss am 10.11.22 war nicht möglich, da seitens des Fachamtes die Deckung aus den Erträgen der aus Kostenerstattung von Gemeinden und Gemeindeverbänden zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend bewertet werden konnte.                                                                                

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Kascha

Oberbürgermeister                                                                       

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