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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die Satzung über das Erheben von Entgelten für die Verpflegung in Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode (Verpflegungsentgeltsatzung).         

                                        

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

X

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

958.800,00 EUR

X

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

985.900,00 EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

X

 

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

X

 

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

 

                                      

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Begründung:

                                                  

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Gemäß § 5 Abs. 7 KiFöG LSA hat der Träger der Einrichtung auf Wunsch der Eltern die Bereitstellung einer kindgerechten Mittagsverpflegung sicherzustellen. Die Stadt Wernigerode bietet darüber hinaus Obst, Getränke sowie Vesper an. Die Zentralküche berücksichtigt für die Verpflegung in Kitas die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DEG) und legt ihren Schwerpunkt auf regionale sowie saisonale (Bio)produkte.

 

Neu eingefügt wurde § 3 Abs. 2, wodurch sich alle folgenden Absätze nach unten verschieben:

 

(2)    Ändert sich im laufenden Monat der Umfang der Verpflegungsleistung, so ist die höhere Pauschale für diesen Monat zu entrichten.

 

Dies stellt zum einen eine Verwaltungsvereinfachung dar, und zum anderen basiert die Entgeltpauschale der Stadt Wernigerode auf einer Kalkulation von 10 Monaten, d.h. 2 Monate Abwesenheit werden grundsätzlich berücksichtigt.

 

 

Analog hierzu erfolgte bei § 3 Abs. 5 eine inhaltliche Anpassung unter Berücksichtigung der anerkannten Fehlzeiten in der Kalkulation der Entgeltpauschale von 2 Monaten:

 

(5)    Wird ein Kind vier zusammenhängende Wochen auf Grund von Kur oder Langzeiterkrankung nicht betreut, kann auf Antrag der Personensorgeberechtigten im Einzelfall eine Monatsrate der Entgeltpauschale erlassen werden.

 

 

Unter § 4 wurden die Entgelte für die Verpflegungsleistung den aktuellen allgemeinen Preissteigerungen angepasst:

 

 

Entgeltpauschale pro Monat: Obst/Getränke/Mittagessen

(enthalten 39,20 Mittagessen und 10,80 Obst und Getränke)

50,00 EUR

Entgeltpauschale pro Monat: Obst/Getränke/Mittagessen/Vesper (enthält zusätzlich Vesperpauschale 14,70 )

64,70 EUR

Entgeltpauschale pro Halbjahr für Getränke (Hort)

6,00 EUR

 

Auf Grund der aktuellen Preissteigerungen, insbesondere in den Bereichen Lebensmittel und Betriebskosten, ist eine Anpassung der Kostenentgelte erforderlich, der die Stadt Wernigerode verpflichtend nachkommt mit der Zielstellung, die Qualität der Essensversorgung gemäß der DGE-Qualitätsstandards und die Leitlinien der Zentralküche für Kindereinrichtungen der Stadt Wernigerode beizubehalten.

 

 

 

 

 

Kascha

Oberbürgermeister                                                  

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