Gemäß § 5 Abs. 7 KiFöG LSA hat der Träger der Einrichtung auf Wunsch der Eltern die Bereitstellung einer kindgerechten Mittagsverpflegung sicherzustellen. Die Stadt Wernigerode bietet darüber hinaus Obst, Getränke sowie Vesper an. Die Zentralküche berücksichtigt für die Verpflegung in Kitas die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DEG) und legt ihren Schwerpunkt auf regionale sowie saisonale (Bio)produkte.
Neu eingefügt wurde § 3 Abs. 2, wodurch sich alle folgenden Absätze nach unten verschieben:
(2) Ändert sich im laufenden Monat der Umfang der Verpflegungsleistung, so ist die höhere Pauschale für diesen Monat zu entrichten.
Dies stellt zum einen eine Verwaltungsvereinfachung dar, und zum anderen basiert die Entgeltpauschale der Stadt Wernigerode auf einer Kalkulation von 10 Monaten, d.h. 2 Monate Abwesenheit werden grundsätzlich berücksichtigt.
Analog hierzu erfolgte bei § 3 Abs. 5 eine inhaltliche Anpassung unter Berücksichtigung der anerkannten Fehlzeiten in der Kalkulation der Entgeltpauschale von 2 Monaten:
(5) Wird ein Kind vier zusammenhängende Wochen auf Grund von Kur oder Langzeiterkrankung nicht betreut, kann auf Antrag der Personensorgeberechtigten im Einzelfall eine Monatsrate der Entgeltpauschale erlassen werden.
Unter § 4 wurden die Entgelte für die Verpflegungsleistung den aktuellen allgemeinen Preissteigerungen angepasst:
Entgeltpauschale pro Monat: Obst/Getränke/Mittagessen (enthalten 39,20 € Mittagessen und 10,80 € Obst und Getränke) | 50,00 EUR |
Entgeltpauschale pro Monat: Obst/Getränke/Mittagessen/Vesper (enthält zusätzlich Vesperpauschale 14,70 €) | 64,70 EUR |
Entgeltpauschale pro Halbjahr für Getränke (Hort) | 6,00 EUR |
Auf Grund der aktuellen Preissteigerungen, insbesondere in den Bereichen Lebensmittel und Betriebskosten, ist eine Anpassung der Kostenentgelte erforderlich, der die Stadt Wernigerode verpflichtend nachkommt mit der Zielstellung, die Qualität der Essensversorgung gemäß der DGE-Qualitätsstandards und die Leitlinien der Zentralküche für Kindereinrichtungen der Stadt Wernigerode beizubehalten.
Kascha
Oberbürgermeister