Begründung:
Der Stadtrat der Stadt Wernigerode hat am 03.06.2021 das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (ISTEK) Hasserode der Stadt Wernigerode beschlossen. Dieses Konzept sieht die Entwicklung von Brachen wie der ehemaligen Gartenanlage „Schmiedeberg/Nesseltal“ vor.
Die 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren und als planungsrechtliche Grundlage für die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 75 „Nesseltal“. Mit diesem sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets i. S. v.
§ 4 BauNVO mit einem durchgehenden Grünzug von der Straße Schmiedeberg im Süden bis zum Langen Stieg im Norden sowie einem frei zugänglichen Teich als Naherholungsfläche geschaffen werden. Der Bebauungsplan zielt dabei in seinem Anliegen auf die Schaffung einer Wohnbebauung bestehend aus Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern ab und wird damit der steten Nachfrage nach Wohnraum bzw. nach Bauflächen für diese Marktsegmente in Wernigerode gerecht. Bei einem Großteil der überplanten Flurstücke handelt es sich um stadteigene Flächen, so dass das Bebauungsplanverfahren die Grundlage für eine anschließende Veräußerung dieser Baugrundstücke darstellt.
Der gültige Flächennutzungsplan (Planstand: 22.06.2009) stellt das Plangebiet als sogenannte „Weißfläche“ dar. Aus dem Flächennutzungsplan können gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 BauGB Flächen und sonstige Darstellungen ausgenommen werden, wenn dadurch die Grundzüge nicht berührt werden und die Gemeinde beabsichtigt, die Darstellung zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen. Diese Darstellung ist der Unklarheit zur Aufstellung des derzeit gültigen Flächennutzungsplanes geschuldet, welche Nutzung in diesem Bereich vorgesehen werden sollte. Zum damaligen Zeitpunkt erfolgte in dieser Frage keine Einigung, so dass die Fläche aus dem Flächennutzungsplan ausgenommen wurde und damit in der Nutzungsabsicht offenblieb. Dies soll nun ausformuliert werden. Vorgesehen ist eine Wohnnutzung. Touristische Nutzungen werden ausgeschlossen. Damit ist der Bebauungsplan Nr. 75 „Nesseltal“ nicht im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelbar, so dass die vorliegende 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes durchgeführt wird.
Der Geltungsbereich der 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes umfasst eine vormals gärtnerisch genutzte und nunmehr brachliegende Fläche, welche von touristischer sowie Wohnnutzung umgeben ist. Die Kündigung der Gartenanlage "Nesseltal/Schmiedeberg" erfolgte im Juni 2017. Die letzten Gartenpachtverträge liefen zum Jahresende 2020 aus. Im darauffolgenden Frühjahr wurde die Fläche unter Berücksichtigung auftretender Amphibien beräumt. Im Osten des Geltungsbereiches befindet sich der Hasseröder Ferienpark, im Norden das Hasseröder Burghotel. Südlich angrenzend an das Plangebiet liegen umfassende Waldflächen.
Die 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes wird parallel zum Bebauungsplan Nr. 75 „Nesseltal“ im zweistufigen Regelverfahren entwickelt. Dieses Regelverfahren umfasst die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2 abs. 4 BauGB und den darin zu ermittelnden Ausgleich der in Anspruch genommenen Flächen. Dieser Umweltbericht wird im Anschluss an die und mit den Erkenntnissen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung im Rahmen der Entwurfsunterlagen ausgearbeitet.
Im Vorfeld der Planungen fanden umfassende Abstimmungen mit den Fachämtern der Stadt Wernigerode sowie Bürgerinformationsveranstaltungen (Juli und November 2021) mit Anwohnern, Bürgerinitiative sowie Parents for future, Ortsgruppe Wernigerode statt. In diesen Veranstaltungen wurden die gemeinsamen Rahmenbedingungen und Ziele für die Entwicklung dieser Planung abgestimmt.
Kascha
Oberbürgermeister
Anlage
Anlage 1 – Vorentwurf Planzeichnung 1. Ergänzung Flächennutzungsplan i. d. F. vom 20.10.2022