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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in der Buchungsstelle 6.1.1.01.4691000 Gewerbesteuerumlage in Höhe von 204.300 €r die Vorauszahlung der Gewerbesteuerumlage für das IV. Quartal 2022.

                    

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

Aufwendung:

6.1.1.01.5341000  Gewerbesteuerumlage   Mehrbedarf  204.300 EUR

 

Geplante Deckung

6.1.1.01.4691000 Sonstige Finanzerträge   Mehrerträge  150.000 EUR

6.1.1.01.5592000 Verzinsung von Steuererstattungen Minderaufwendungen   24.300 EUR

6.1.2.01.5517302 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute Minderaufwendungen   20.000 EUR

6.1.2.01.5517303 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute Minderaufwendungen   10.000 EUR

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

X

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

204.300 EUR

 


Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaftenrdern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

                    

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Begründung:

r das IV. Quartal 2022 muss nach § 5 Abs. 4 der Verordnung zur Durchführung des Gemeindefinanzreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt eine Abschlagszahlung auf die Schlussabrechnung in Höhe der für das III. Quartal 2022 geleisteten Abschlagszahlung geleistet werden. Obwohl für das IV. Quartal 2022 Zahlungseingänge nicht in der he der für das III. Quartal 2022 erwartet werden, kann eine Anpassung der Abschlagszahlung der Gewerbesteuerumlage des IV. Quartals aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht erfolgen. 

 

Die vorgeschriebene Abschlagszahlung in Höhe von 408.494 kann durch den regulären Haushaltsansatz der Buchungsstelle der Gewerbesteuerumlage 6.1.1.01.5341000 nicht gedeckt werden. Damit werden zusätzliche Mittel in Höhe von 204.300 € benötigt, welche über die Buchungsstelle 6.1.1.01.4691000 Sonstige Finanzerträge über erzielte Mehrerträge in Höhe von 150.000 €, die Buchungsstelle 6.1.1.01.5592000 Verzinsung von Steuererstattungen durch Minderaufwendungen in Höhe von 24.300 € sowie Minderaufwendungen auf der Buchungsstelle 6.1.2.01.5517302 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute in Höhe von 20.000 € und auf der Buchungsstelle 6.1.2.01.5517303 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute in Höhe von 10.000 € gedeckt werden können.

                    

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Kascha

Oberbürgermeister                    

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