Begründung:
Am 12.04.2015 wurde Herr Gaffert durch die Bürger der Stadt Wernigerode zum Oberbürgermeister gewählt und erhielt mit Wirkung vom 01.08.2015 die Ernennungsurkunde. Damit endet seine siebenjährige Amtszeit am 31.07.2022.
zu 1.)
Die Wahl des Oberbürgermeisters hat nach § 63 Abs.1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) frühestens sechs Monate und spätestens einen Monat vor Ablauf der Amtszeit zu erfolgen. Gemäß § 5 Abs.2 Satz 2 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) bestimmt der Stadtrat den Wahltag für die Wahl des Oberbürgermeisters.
Der vorgeschlagene Termin 03.04.2022 liegt in dieser Frist und würde einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl gewährleisten. Im Falle, dass am Wahltag auf keinen der Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen fällt, hat nach § 30a Abs.3 KWG LSA frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen eine Stichwahl stattzufinden. Als Termin wird auf Grund der Feiertage und der anschließenden Osterferien der 24.04.2022 (drei Wochen) vorgeschlagen.
Die Wahlzeit ist von 8.00 bis 18.00 Uhr im § 5 Abs.3 KWG LSA festgelegt.
Seitens der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Harz liegt eine schriftliche Erklärung vor, dass es keine Einwände gegen diese Termine gibt (Anlage 1).
zu 2.)
Nach § 63 Abs.2 KVG LSA hat die Bewerberfindung für die Stelle des Oberbürgermeisters durch Stellenausschreibung zu erfolgen. Die ordnungsgemäße Stellenausschreibung (Anlage 2) ist eine wesentliche Vorschrift, deren Verletzung zur Erklärung der Ungültigkeit der Wahl im Rahmen eines Wahlprüfungsverfahrens führen kann. Die Ausschreibung muss spätestens zwei Monate vor dem Wahltag erfolgen. Die Einreichungsfrist beginnt am Tag nach der öffentlichen Ausschreibung.
Eine ordnungsgemäße Ausschreibung setzt voraus, dass ein größerer Kreis interessierter Personen von der Veröffentlichung Kenntnis nehmen kann. Neben der in der Hauptsatzung vorgesehenen Bekanntmachung auf der Internetseite der Stadt Wernigerode wird die Stellenausschreibung auch im Amtsblatt der Stadt Wernigerode erfolgen. Auf Grund der überregionalen Bedeutung der Stadt Wernigerode innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt sollten auch Hinweisbekanntmachungen in den beiden Tageszeitungen Volksstimme und Mitteldeutsche Zeitung erfolgen.
zu 3.)
Die Ausschreibung muss das Ende der Bewerbungsfrist enthalten. Das Ende ist nach § 30 Abs.1 KWG LSA frühestens der 27. Tag und spätestens der 20. Tag vor der Wahl. Der vorgeschlagene 10.03.2022 (als frühester Termin) sichert bei der vorgesehenen Veröffentlichung der Stellenausschreibung (am 23.01.2022) mit fast 7 Wochen eine ausreichende Laufzeit. Durch diesen Termin wird gleichzeitig abgesichert, dass die Terminkette zur Vorbereitung der Wahl mit:
- der Sitzung des Wahlausschusses zur Zulassung der Bewerber,
- dem Stimmzetteldruck,
- die Vorbereitung und Durchführung der Briefwahl,
- der öffentlichen Vorstellung der Bewerber
gehalten werden kann.
zu 4.)
Wahlleiter ist nach § 9 Abs.1 Satz 1 KWG-LSA Herr Gaffert als Oberbürgermeister. Sollte Herr Gaffert selbst Wahlbewerber sein, nimmt an seiner Stelle, der Stellvertreter im Amt Herr Kramer die Funktion des Wahlleiters wahr. Als Stellvertreter des Wahlleiters wurde durch den Stadtrat mit Beschluss Nr.119/2018 für die Wahlperiode 2019 bis 2024 Herr Reuleke berufen. Mit Erhalt der Berufungs-urkunde gab er bereits die Verpflichtung zur gewissenhaften Erfüllung der Amtspflichten ab.