Begründung:
Nach Inkrafttreten der neuen Parkgebührenordnung zum 08.07.2020 mehren sich in den Phasen der coronabedingten Lockerungen Beschwerden von Touristen über die derzeit geltenden, hohen Parkgebühren. Im Bereich Wohnmobillparken wird die Tagesgebühr von 20,00 Euro im Verhältnis zur mangelhaften Infrastruktur (z.B. Sanitäranlagen am Katzenteich nur bis 18 Uhr geöffnet, zeitlich eingeschränkte Bewirtschaftung der Sanitäranlagen am Anger) stark kritisiert.
Auch die Abschaffung der Tageskarte für PKW führt vermehrt zu Kritik im Bereich des Ordnungsamtes und auch der Wernigerode Tourismus GmbH. Diesen, auch in touristischen Foren präsenten Kritiken soll durch die vorgeschlagenen Änderungen Rechnung getragen werden.
Desweiteren sollen die erfolgten textlichen Änderungen zur Verbesserung der Klarheit der Parkgebüh-renordnung beitragen. Weiterhin wird im neu hinzugefügten Paragraf 5 die Möglichkeit eröffnet, bei Nutzung von öffentlichen Parkplätzen für z.B. Großveranstaltungen die Parkgebühren und Bewirtschaftungszeiten entsprechend den Erfordernissen anzupassen und so auch ggf. Mehreinnahmen für die Stadt zu generieren.
In Paragraf 2 Abs. 1 soll die Parkgebührenfreiheit für die ersten 30 Minuten gestrichen werden. Die „Brötchentaste“ war eingeführt worden, um einen schnellen Einkauf mit dem Auto zu ermöglichen. Tatsächlich wird hier ein kurzfristiger Autoverkehr in die Innenstadt befördert, der aus ökologischen Gründen fragwürdig ist, aber auch den Parkdruck insbesondere für die Anwohner weiter erhöht hat. Auch der Innenstadtbesuch mit (e-) Bikes könnte damit noch ein Stück attraktiver werden.
Die Änderungen im Paragraf 3 Abs. 1 sollen perspektivisch die praktikablere Anwendung der Parkgebührenordnung ermöglichen, da durch das Entfallen der Gebührenbenennung die Parkgebührenordnung nicht bei jeder Änderung der Gebührenverordnung zur Straßenverkehrsordnung angepasst werden muss.