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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Parkgebührenordnung der Stadt Wernigerode. 

                     

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/ Maßnahmen-Nr.: 5.4.6.01.4321000 

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

X

Mindereinnahmen in Höhe von:

20.000,00 EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

fördernd

kein Effekt

hemmend

 

 

fördernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

X

 

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

X

 

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

X

 

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

X

 

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

X

 

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

X

 

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

                         

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Begründung:

 

Nach Inkrafttreten der neuen Parkgebührenordnung zum 08.07.2020 mehren sich in den Phasen der coronabedingten Lockerungen Beschwerden von Touristen über die derzeit geltenden, hohen Parkgebühren. Im Bereich Wohnmobillparken wird die Tagesgebühr von 20,00 Euro im Verhältnis zur mangelhaften Infrastruktur (z.B. Sanitäranlagen am Katzenteich nur bis 18 Uhr geöffnet, zeitlich eingeschränkte Bewirtschaftung der Sanitäranlagen am Anger) stark kritisiert.

 

Auch die Abschaffung der Tageskarte für PKW führt vermehrt zu Kritik im Bereich des Ordnungsamtes und auch der Wernigerode Tourismus GmbH. Diesen, auch in touristischen Foren präsenten Kritiken soll durch die vorgeschlagenen Änderungen Rechnung getragen werden.

Desweiteren sollen die erfolgten textlichen Änderungen zur Verbesserung der Klarheit der Parkgebüh-renordnung beitragen. Weiterhin wird im neu hinzugefügten Paragraf 5 die Möglichkeit eröffnet, bei Nutzung von öffentlichen Parkplätzen für z.B. Großveranstaltungen die Parkgebühren und Bewirtschaftungszeiten entsprechend den Erfordernissen anzupassen und so auch ggf. Mehreinnahmen für die Stadt zu generieren.

 

In Paragraf 2 Abs. 1 soll die Parkgebührenfreiheit für die ersten 30 Minuten gestrichen werden. Die „Brötchentaste“ war eingeführt worden, um einen schnellen Einkauf mit dem Auto zu ermöglichen. Tatsächlich wird hier ein kurzfristiger Autoverkehr in die Innenstadt befördert, der aus ökologischen Gründen fragwürdig ist, aber auch den Parkdruck insbesondere für die Anwohner weiter erhöht hat. Auch der Innenstadtbesuch mit (e-) Bikes könnte damit noch ein Stück attraktiver werden.

 


Die Änderungen im Paragraf 3 Abs. 1 sollen perspektivisch die praktikablere Anwendung der Parkgebührenordnung ermöglichen, da durch das Entfallen der Gebührenbenennung die Parkgebührenordnung nicht bei jeder Änderung der Gebührenverordnung zur Straßenverkehrsordnung angepasst werden muss.

                 

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Gaffert

Oberbürgermeister                         

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