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Beratungsfolge

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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Stadtrat beschließt außerplanmäßige Ausgaben zur Rückzahlung von Vorausleistungen auf endgültige Beiträge entsprechend des Gesetzes zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im Land Sachsen-Anhalt.

                

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

X

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

334.000,00 EUR

X

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

334.000,00 EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

X

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 

Deckungsquellen: 

BSt.:

Refinanzierende Einnahmen vom Land Sachsen-Anhalt

 


Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

fördernd

kein Effekt

hemmend

 

 

fördernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

 

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

 

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

 

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

 

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

 

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

 

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

 

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

 

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

 

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

 

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

 

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

 

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

 

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

 

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

 

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

 

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

 

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

 

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

 

 

 

Da es sich in diesem Fall lediglich um eine finanztechnische Einordnung von deckungsgleichen Einnahmen und Ausgaben handelt, erscheinen Eintragungen zur Nachhaltigkeitseinschätzung als entbehrlich.               

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Begründung:

Im Dezember 2020 hat das Land Sachsen-Anhalt das Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschlossen. Danach sind von der Stadt erhobene Vorausleistungen auf endgültige Beiträge bis spätestens zum 31.12.2021 an die ehemals Beitragspflichtigen zurückzuerstatten. Im Anschluss ist die Stadt berechtigt, beim Land einen Erstattungsantrag dieser Beträge zu stellen. Nach telefonischer Auskunft dort soll die Erstattung etwa zwei Monate nach Antragstellung erfolgen.

                

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Gaffert

Oberbürgermeister                   

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