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  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die in Anlage 4 dargestellten Stellungnahmen in dem Bebauungsplan Nr. 72 „Am Galgenberg“ berücksichtigt/nicht berücksichtigt.

 

  1. Der gemäß §§ 13, 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführte Bebauungsplan Nr. 72Am Galgenberg“ i.d.F.v. 01.06.2021, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 KVG LSA i. d. F. v. 17.06.2014 als Satzung beschlossen. Die Begründung i.d.F.v. 01.06.2021 sowie die Schallimmissionsprognose i.d.F.v. 19.05.2021 sind gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt.

          

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

X

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 

Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

fördernd

kein Effekt

hemmend

 

 

fördernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

X

 

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

X

 

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

X

 

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

           

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Begründung:

Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 „Am Galgenberg“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets i. S. v. § 4 BauNVO geschaffen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im nördlichen Stadtgebiet zwischen den Straßen „Zaunwiese“ und „Am Galgenberg“ und umfasst eine Fläche von 5.951m². Es ist gekennzeichnet durch eine brachliegende Grünfläche (ehem. Wiesenfläche mit Gehölzbestand), die im Westen an eine Bebauungsreihe des „August-Bebel-Platzes“ grenzt. Bei den angrenzenden Bestandsgebäuden handelt es sich um eine überwiegend 1 bis 2 - geschossige Bebauung.

Planungsanlass ist es, diese brachliegende Wiesenfläche einer Wohnnutzung zuzuführen. Beabsichtigt ist die Nachverdichtung mit der Errichtung einer Wohnbebauung in Form von Ein-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 BauGB. Der Bebauungsplan wird damit der steten Nachfrage nach Wohnraum bzw. Bauflächen für diese Marktsegmente in Wernigerode gerecht.

Die innerörtliche Lage des Bebauungsplangebietes so­wie die Wiedernutzbarmachung von brachgefallenen Flächen ermöglicht die Anwendbarkeit des Be­bauungsplanverfahrens der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren. Er erfüllt die Anwendungsvo­raussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB Bebauungspläne der Innenentwicklung, da er der Nachverdichtung dient und weniger als 20.000m2 anrechenbare Grundfläche festgesetzt werden. In diesem Verfahren gelten die Vorschrif­ten des vereinfachten Verfahrens

nach § 13 Abs. 2 BauGB. Die Vereinfachung liegt im Wegfall der herkömmlichen Verfahrensschritte der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 sowie dem Umweltbericht nach § 2a BauGB. Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, gelten als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Es erfolgte jedoch eine artenschutzrechtliche Beurteilung (Anhang zur Begründung, siehe Anlage 2).

Der räumliche Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 72 „Am Galgenberg“ ist im rechtswirksamen Flächennut­zungsplan der Stadt Wernigerode als Wohnbaufläche dargestellt. Somit wird der Bebauungs­plan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Am 05.11.2020 hat der Stadtrat im Beschluss Nr. 068/2020 den 1. Entwurf des Bebauungsplanes

Nr. 72Am Galgenberg“ gebilligt und die Aufstellung, die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange beschlossen.

Die Öffentlichkeit hatte im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 07.12.2020 bis einschließlich 13.01.2021 Gelegenheit, die Entwurfsunterlagen einzusehen. Die Behörden und betroffene Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 30.11.2020 zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 13.01.2021 aufgefordert.

Im Rahmen dieser Beteiligung sind verschiedene Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentliche Belange eingegangen, die in der Abwägung entsprechend behandelt wurden (siehe Anlage 4). Die Hinweise und Anregungen bezogen sich insbesondere auf die Themen Löschwasserversorgung, die Rückhaltung des Niederschlagswassers, die Versorgung des Plangebietes mit telekommunikationstechnischen Anlagen, die Energieversorgung sowie die Sicherstellung der Abfallbeseitigung. Redaktionelle Änderungen ergaben sich im Bereich Immissionsschutz hinsichtlich der DIN 4109 (2018) (siehe Schallimmissionsprognose, Anlage 3), in der Thematik der Gasversorgung, als auch in der Korrektur der Präambel. Alle Anregungen waren redaktioneller Art und wurden in den Planunterlagen entsprechend berücksichtigt. Es ergeben sich daraus keine Änderungen der Planung.

Kritikpunkt im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung war u.a. die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens in Form eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a des Baugesetzbuches (BauGB). Hierbei wurde auf den Beschluss des Stadtrates vom 02.07.2020 über die Resolution zum Klimanotstand Bezug genommen. Eine pauschalisierte Klimaunverträglichkeit durch die fehlende Umweltprüfung im beschleunigten Verfahren kann nicht abgeleitet werden. Vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB sind grundsätzlich anwendbar. Die Klimanotstandsverordnung hat somit keine unmittelbare Auswirkung auf die Anwendung der vereinfachten Bauleitplanverfahren nach § 13 BauGB. Weitere Anregungen aus der Öffentlichkeit betrafen insbesondere die verkehrliche Situation vor Ort, den fließenden und ruhenden Verkehr gleichermaßen. Dazu wurde auf Wunsch der Bürger eine Ortsbesichtigung am Plangebiet, mit Klärung aller noch offener Fragen, durchgeführt. Negative Auswirkungen auf die Planung ergaben sich daraus nicht.

 

Die Ergänzungen der Planunterlagen haben redaktionellen Charakter und damit keine inhaltlichen Auswirkungen auf das Planverfahren. Sie berühren nicht die Grundzüge der Planung, so dass die vorliegende Fassung des Bebauungsplanes Nr. 72Am Galgenberg“ die formellen und materiellen Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss erfüllt.

           

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Gaffert

Oberbürgermeister

 

Anlagen

 

1) Bebauungsplan Nr. 72 „Am Galgenberg“, Planzeichnung, Stand: 01.06.2021

2) Bebauungsplan Nr. 72 „Am Galgenberg“, Begründung, Stand: 01.06.2021

3) Bebauungsplan Nr. 72 „Am Galgenberg“, Schallimmissionsprognose öko – control GmbH

vom 19.05.2021

4) Bebauungsplan Nr. 72 „Am Galgenberg“, Behandlung der Stellungnahmen (Abwägungstabelle), Bearbeitungsstand: 02.06           

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