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Beratungsfolge

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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Stadtrat beschließt:

  1. die förmliche Festsetzung des Stadtgebietes „Hasserode“ entsprechend der in Anlage 1

beigefügten Gebietsabgrenzung (Lageplan) als Stadtumbaugebiet nach § 171 b BauGB für das Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“.

  1. die Aufhebung des Beschlusses 067/2020. 

          

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Art der Aufgabe:

 

X

Freiwillige Aufgabe

 

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen: vorläufig keine

Durch den Beschluss des Konzeptes entstehen zunächst keine Kosten. Durch folgende Einzelmaßnahmen im Fördergebiet können in den kommenden Jahren Kosten auf die Stadt Wernigerode zukommen. Die Stadt Wernigerode hat hierbei einen Eigenanteil i. d. R von 1/3 der Gesamtkosten zu tragen.

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

X

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 

Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

fördernd

kein Effekt

hemmend

 

 

fördernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

             

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Begründung:

Bund und Länder haben sich im Frühjahr 2020 darauf geeinigt, die Städtebauförderung neu zu strukturieren. Das bedeutet, alle bestehenden Programme laufen aus und werden durch neue ersetzt.

 

Ein zukünftiger Investitionsschwerpunkt wird in dem Stadtteil Hasserode gesehen. Hasserode soll in die neue Förderkulisse „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ aufgenommen werden. In diesem Förderprogramm sind unter anderem die bisherigen Förderziele des Stadtumbau-Programms enthalten. Allerdings geht es im Sinne der nachhaltigen Erneuerung darüber hinaus und setzt einen weiteren Schwerpunkt bei der Brachflächenentwicklung zum Zwecke des Wohnungsneubaus. Von besonderer Bedeutung für das Stadtumbaugebiet Hasserode werden außerdem folgende Punkte sein:

         Die Verbesserung des öffentlichen Raumes, des Wohnumfeldes und der privaten Freiflächen

         Die Anpassung und Transformation der städtischen Infrastruktur einschließlich der Grundversorgung

 

Für die Stadt Wernigerode ist die Aufnahme in eines der neuen Städtebauförderprogramme mit der Notwendigkeit eines Stadtratsbeschlusses verbunden, in dem die Gebietskulisse parzellenscharf festgelegt wird. Die Festsetzung dieser Gebietskulisse ist Gegenstand der vorliegenden Beschlussvorlage. Konkrete Maßnahmen unterliegen separaten Beschlussvorlagen. Die Antragstellung für die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm erfolgte bereits am 30.11.2020.

 

Die Erarbeitung zukünftiger Maßnahmen und Investitionsschwerpunkte war Gegenstand der Erarbeitung des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes Hasserode.             

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Im Beschluss Nr. 067/2020 wurde die förmliche Festsetzung eines Gebietes für die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ gefasst. Aufgrund fehlender Richtlinien des Fördermittelgebers muss das Gebiet nach wie vor als Stadtumbaugebiet nach § 171 b Bau GB ausgewiesen werden. Mit dem vorliegenden Beschluss wird diesem Zustand Rechnung getragen. Da die Abgrenzungen identisch sind, kann der Beschluss Nr. 067/2020 aufgehoben werden.

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

 

Anlage

Abgrenzung Lageplan        

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