Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten.
096/2020 - Stadtrat
gemäß § 13a BauGB
hier: Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Beratungsfolge ...
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
|
|
Bau- und Umweltausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
18.01.2021
|
geändert beschlossen
|
||
|
|
Stadtrat Wernigerode
|
Entscheidung
|
|
|
25.02.2021
|
geändert beschlossen
|
Beschlussvorschlag ...
- Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die in Anlage 1 dargestellten Stellungnahmen in dem Bebauungsplan Nr. 64 „Schreiberstraße / Minslebener Straße“ berücksichtigt/nicht berücksichtigt.
- Der gemäß §§ 13, 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellte Bebauungsplan Nr. 64 „Schreiberstraße / Minslebener Straße“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 KVG LSA i. d. F. vom 14.12.2020 als Satzung beschlossen. Die Begründung mit der artenschutzrechtlichen Beurteilung sowie der Schallimmissionsprognose und deren Überarbeitung ist gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen ...
Art der Aufgabe: | |||
| Freiwillige Aufgabe | x | Pflichtaufgabe |
Finanzielle Auswirkungen:
Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:
x | keine finanziellen Auswirkungen | EUR | ||||||
| Gesamteinnahmen* in Höhe von: | EUR | ||||||
| Gesamtausgaben* in Höhe von: *Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich! | EUR | ||||||
| ||||||||
| Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung
| |||||||
| keine |
| einmalige |
| Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v. | EUR/Jahr | ||
|
|
|
|
| (Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage) | |||
Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:
Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.
| fördernd | kein Effekt | hemmend |
|
| fördernd | kein Effekt | hemmend |
Ökologische Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen |
| Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen | ||||
Ö1. Klima schützen
| x |
|
|
| W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken | x |
|
|
Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern
|
| x |
|
| W2. Leben und Arbeiten verknüpfen | x |
|
|
Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln |
| x |
|
| W3. Soziales und ökologisches Wirtschaften fördern |
| x |
|
Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen bewahren | x |
|
|
| W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen |
| x |
|
Ö5. Ökologisch mobil sein für alle ermöglichen | x |
|
|
| W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten | x |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Soziale Zukunftsfähigkeit |
|
|
|
| Kulturelle Zukunftsfähigkeit |
|
|
|
S1. Gesundes Leben ermöglichen
|
|
|
|
| K1. Wernigerode als selbstbewusste Mittelstadt begreifen |
|
|
|
S2. Bildung ganzheitlich leben
|
|
|
|
| K2. Werte reflektieren und vermitteln
|
|
|
|
S3. Sicher leben - Risiken minimieren
|
|
|
|
| K3. Vielfalt leben
|
|
|
|
S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen |
|
|
|
| K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln |
|
|
|
S5. Sozialen Ausgleich schaffen
|
|
|
|
| K5. Kunst und Kultur wertschätzen
|
|
|
|
Sachverhalt ...
Begründung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Schreiberstraße / Minslebener Straße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets i. S. v. § 4 BauNVO geschaffen werden. Der Stadtrat hat im Beschluss Nr. 026/2020 am 02.07.2020 (zweiter Beschluss, „überarbeiteter Entwurf“) den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 64 gebilligt und beschlossen, diesen öffentlich auszulegen.
Planungsanlass ist, diese brachliegende Fläche entlang der „Schreiberstraße“ sowie den Garagenkomplex im Bereich der „Minslebener Straße“ einer Wohnnutzung zu zuführen. Beabsichtigt ist die Nachverdichtung mit der Errichtung einer Wohnbebauung in Form von Mehrfamilienhäusern. Der Bebauungsplan wird damit der steten Nachfrage nach Wohnraum bzw. Bauflächen für diese Marktsegmente in Wernigerode gerecht.
Die innerörtliche Lage des Bebauungsplangebietes sowie die Wiedernutzbarmachung von brachgefallenen Flächen ermöglicht die Anwendbarkeit des Bebauungsplanverfahrens der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren. Eine Umweltprüfung sowie die Erstellung eines Umweltberichtes sind nicht erforderlich, da im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend gelten. Jedoch erfolgte eine artenschutzrechtliche Beurteilung (Anhang zur Begründung, siehe Anlage 3).
Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Schreiberstraße / Minslebener Straße“ gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wurde verzichtet.
Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB durch öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs inklusive Begründung artenschutzrechtlicher Beurteilung und Schallimmissionsprognose beteiligt. Sie hatte im Amt für Stadt- und Verkehrsplanung sowie auf der Internetseite der Stadt vom 03.08.2020 bis einschließlich 04.09.2020 Gelegenheit, die Entwurfsunterlagen einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben. Von dieser Möglichkeit haben einige Bürger Gebrauch gemacht. Die Bedenken aus der Bürgerschaft betrafen hauptsächlich die Verkehrssituation vor Ort, den fließenden und ruhenden Verkehr gleichermaßen betreffend, sowie die Zulässigkeit von Ferienwohnungen. So wurde im Rahmen der Abwägung u. a. beim Thema Parkraumsituation auf die Stellplatzsatzung der Stadt Wernigerode verwiesen, nach der jeder Eigentümer auf seinem Grundstück ausreichend Parkraum zu schaffen hat. Ein darüber hinaus gehendes Parkangebot innerhalb des Geltungsbereiches ist aufgrund der Größe des Gebietes nicht möglich. Der ruhende Verkehr kann jedoch umgelagert werden. Ein weiterer Hinweis bezieht sich auf eventuell belastete
oder kontaminierte Abfälle, die im Boden des Geltungsbereiches auftreten könnten. Der Landkreis in seiner Funktion als Umweltamt / Untere Bodenschutzbehörde macht diesbezüglich jedoch keine Bedenken geltend. Hinweise zum Bodenschutz wurden bereits in die Planzeichnung unter textliche Festsetzungen aufgenommen. Alle Aspekte wurden umfassend erläutert, Auswirkungen auf die Planung ergaben sich daraus jedoch nicht.
Parallel zu der mindestens 30-tägigen öffentlichen Auslegung wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB mit Schreiben vom 28.07.2020 um Stellungnahme zum Planentwurf bis einschließlich 04.09.2020 gebeten.
Im Rahmen dieses Beteiligungsschrittes sind verschiedene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen, welche in Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage zusammen mit der entsprechenden Abwägung aufgeführt sind.
So äußerten sich das Bauordnungsamt / Vorbeugender Brandschutz (Landkreis Harz, Stellungnahme 6.6), der Wasser- und Abwasserverband „Holtemme-Bode“ (Stellungnahme 18) sowie die Stadt Wernigerode, SG Brandschutz (Stellungnahme 43) hinsichtlich der Gewährleistung der Löschwasserversorgung im Geltungsbereich. Die geplante Anordnung der Gebäude wurde durch die Feuerwehr geprüft. Die Löschwasserversorgung ist sichergestellt.
Das Umweltamt / Untere Wasserbehörde – SG Abwasser (Landkreis Harz, Stellungnahme 6.9) regte an, eine ordnungsgemäße Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung vorzunehmen. Dem wird Folge geleistet. Das Plangebiet wird an die zentrale Schmutz- und Regenwasserkanalisation angeschlossen. Ein Entwässerungsantrag wird erarbeitet und beim Wasser- und Abwasserverband Holtemme-Bode eingereicht.
Bedenken hinsichtlich des Verzichts auf aktive Schallschutzmaßnahmen äußerte das Umweltamt / Untere Immissionsschutzbehörde (Stellungnahme 6.11). Das Schallgutachten sowie die Begründung (Kapitel 2.6.8 „Immissionsschutz“) wurden diesbezüglich überarbeitet. Ein Zurückgreifen auf passive Schallschutzmaßnahmen wird als ausreichend erachtet, da aktive Schallschutzmaßnahmen aus verschiedenen Gründen (Begründung Kapitel 2.6.8) nicht realisierbar sind. Der Hinweis, dass eine schalltechnische Bewertung nach der neuen DIN 4109 in der Fassung vom Januar 2018 zu erfolgen hat, wurde berücksichtigt. Es fand eine Überprüfung der Ergebnisse durch den Schallgutachter statt. Änderungen ergeben sich daraus nicht.
Darüber hinaus wurden auf Grund verschiedener Stellungnahmen Hinweise zum Brandschutz, Naturschutz (Stellungnahme 2.1), Abfallentsorgung (Stellungnahme 6.12) sowie zu Telekommunikationslinien (Stellungnahme 8) berücksichtigt.
Die Ergänzungen der Planunterlagen haben redaktionellen Charakter und damit keine inhaltlichen Auswirkungen auf das Planverfahren. Sie berühren nicht die Grundzüge der Planung, sodass die vorliegende Fassung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Schreiberstraße / Minslebener Straße“ die formellen und materiellen Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss erfüllt.
Anlage/n ...
Gaffert
Oberbürgermeister
1.) Bebauungsplan Nr. 64 „Schreiberstraße / Minslebener Straße“, Behandlung der Stellungnahmen (Abwägungstabelle), Bearbeitungsstand: 15.12.2020
2.) Bebauungsplan Nr. 64 „Schreiberstraße / Minslebener Straße“, Planzeichnung, Stand: 14.12.2020
3.) Bebauungsplan Nr. 64 „Schreiberstraße / Minslebener Straße“, Begründung, Stand: 14.12.2020
4.) Bebauungsplan Nr. 64 „Schreiberstraße / Minslebener Straße“, Schallimmissionsprognose öko–control GmbH vom 26.06.2019
5.) Bebauungsplan Nr. 64 „Schreiberstraße / Minslebener Straße“, Schallimmissionsprognose, öko–control GmbH vom 01.12.2020