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Beratungsfolge

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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Stadtrat wählt entsprechend § 4 Abs. 1 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (SchStG LSA) Schiedspersonen für die Schiedsstelle der Stadt Wernigerode.

 

Zum Ende der Bewerbungsfrist lagen 3 Bewerbungen vor. Zur Wahl stehen:

 

 Frau Kerstin Ender, August-Bebel-Platz 12, 38855 Wernigerode

 Frau Michaela Grothe, Seigerhüttenweg 57, 38855 Wernigerode

 Herr Claus Tanneberger, Humboldtweg 77, 38855 Wernigerode

   

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Finanzielle Auswirkungen:

Aufwendungen: Buchungsstelle  1.2.2.01.5431000

Geschäftsaufwendungen und

 

1.2.2.01.5429000

Sonstige Aufwendungen/ Mitgliedsbeiträge 900,00 €/Jahr             

 

Erträge: Buchungsstelle   1.2.2.01.4311000

Verwaltungsgebühren    200,00 €/Jahr

  

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Begründung:

Nach § 4 Abs. 1 des SchStG LSA werden Schiedpersonen für eine Amtszeit von 5 Jahren durch den Stadtrat gewählt. Mit Ablauf der Wahlperiode der derzeitigen Schiedsleute Frau Wirkus und Herr Grimmecke ist eine Neuwahl notwendig. 

 

Die Schiedsstelle kann nach § 2 Abs. 2 des SchStG LSA mit einem Vorsitzenden und zwei weiteren Schiedspersonen besetzt werden. Für die Wahl ist die einfache Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Stadtrates erforderlich.

 

Zur Wahl stehen insgesamt 3 Bewerber als Schiedspersonen. Alle Bewerber haben schriftlich versichert, dass keine Ausschlussgründe einer Wahl entgegenstehen. Nach der Wahl bestimmen die Gewählten untereinander die Aufgabenverteilungen.

 

Sollten alle drei Bewerber die Mehrheit der Stimmen erhalten, werden dem Amtsgericht die 3 Personen zur Berufung vorgeschlagen.

 

Die gewählten Bewerber werden durch das Amtsgericht Wernigerode in das Amt berufen und verpflichtet. Die Amtszeit der Schiedspersonen beginnt mit der Berufung durch das Amtsgericht.

 

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

 

Anlage

 

Übersicht Bewerber

   

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