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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die Ernennung folgendes Bürgers unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit:

 

Herr Christian Dressel zum Stellvertretenden Ortswehrleiter Minsleben bis zum 09.12.2026.

 

     

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

     

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Begründung:

Gemäß §15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit geltenden Fassung werden Wehrleiter und deren Stellvertreter von der Gemeindefeuerwehr vorgeschlagen und durch den Träger der Feuerwehr in das Ehrenbeamtenverhältnis für die

Dauer von sechs Jahren Berufen.

 

Es erfolgte am 26.01.2019 in der Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr Minsleben die Vorschlagswahl durch die aktiven Kameraden. 

 

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister     

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