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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern der Stadt Wernigerode.

                    

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Finanzielle Auswirkungen: ja

Die Einnahmen der Stadt Wernigerode durch die Umlagesatzung für die Jahre 2017, 2018, 2019 betragen jeweils ca. 130.000,00 € (HHST 5.5.2.01.4481000 - 70.000,00 € und HHST 5.5.2.01.4487000 -60.000,00 €)

                   

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Begründung:

 

Die Änderung der Satzung ist notwendig, weil die Umlage der Verwaltungskosten nach der derzeit geltenden Satzung nicht in Einklang mit der neuen Rechtsprechung steht. Von der Änderung hat das Fachamt erst nach Beschluss der aktuellen Satzung Kenntnis erhalten (VG Magdeburg vom 10.12.2019, 9 A 182/18 MD).


 

Bei der Änderung handelt es sich nicht nur um die Korrektur einer offenbaren Unrichtigkeit. Vielmehr muss ein Teil der Satzung, nämlich die Umlage der Verwaltungskosten, grundlegend geändert werden. Aus diesem Grund ist der Weg eines förmlichen Verfahrens, das dem bei Satzungserlass entspricht, unumgänglich.

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

 

Anlage

Satzung                    

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