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Beratungsfolge

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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Stadtrat beschließt eine überplanmäßige Aufwendung in der Buchungsstelle 5.5.5.01.5221000 (Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens) in Höhe von 100.000 €.

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Finanzielle Auswirkungen: Ja

Gesamtkosten der Maßnahme: 100.000 €

 

Deckung

Minderausgaben in der Buchungsstelle 6.1.1.01.5372000 (Kreisumlage)

 

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Begründung:

Laut § 16 Abs.3 Landeswaldgesetzt Sachsen-Anhalt sind Waldbesitzer dazu verpflichtet, zum Schutz des Waldes vorbeugend und bekämpfend tätig zu werden. Zur Bewältigung der derzeitigen, dramatischen Forstschutzsituation werden die o.g. HH-Mittel benötigt.

 

Im Übrigen wird auf den Beschluss des Stadtrates 054/2019 verwiesen.

 

Die im August 2019 in Kraft getretene Waldschutzrichtlinie ermöglicht es, Fördermittel für die Aufarbeitung von Schadholz zu beantragen. Entsprechende Anträge hierzu in Höhe von mehreren 10.000 € werden durch die Stadt Wernigerode gestellt.

Da jedoch zurzeit noch nicht bekannt ist, wann und in welcher Höhe diese Gelder ausgezahlt werden, können sie nicht als direkte Deckungsquelle herangezogen werden.

 

Begründung zur Deckungsquelle

Entsprechend des Nachtragshaushaltes des Landkreises Harz ist durch die Stadt Wernigerode eine geringere Kreisumlage zu zahlen.

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister   

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