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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt: Die Wahl zum Ortschaftsrat von Schierke am 26.05.2019 ist gültig. Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor.

             

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Finanzielle Auswirkungen: keine

            

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Gegenstand der Vorlage:

Gegenstand der Vorlage:

Beschluss über die Gültigkeit der Wahl zum Ortschaftsrat von Schierke

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Begründung:

 

Der Wahlausschuss der Stadt Wernigerode hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.06.2019 das end-gültige Wahlergebnis für die Wahl zum Ortschaftsrat von Schierke festgestellt.

 

Von 468 Wahlberechtigten haben 307 (65,6%) ihr Wahlrecht wahrgenommen. Auf den 289 gültigen Stimmzetteln wurden insgesamt 857 gültige Stimmen abgegeben. Diese verteilen sich wie folgt:

 

CDU

= 307 Stimmen (35,82 %)

= 2 Sitze

BSB

= 550 Stimmen (64,18 %)

= 3 Sitze

 

Dieses Ergebnis sowie die Liste der gewählten Bewerber wurde im Amtsblatt der Stadt Wernigerode am 15.06.2019 entsprechend § 42 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt öffentlich bekannt gemacht. Innerhalb der zweiwöchigen Einspruchsfrist wurde kein Wahleinspruch erhoben. Nach § 51 Abs.1 i.V.m. § 52 Abs.1 Nr.1 KWG LSA trifft der Stadtrat die o.g. Entscheidung.

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister              

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