Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

…………………………………….wird zum/zur 1. Stellvertreter/in des/der Stadtratspräsidenten/in gewählt.

 

               

Reduzieren
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen: nein

 

 

             

Reduzieren
Gegenstand der Vorlage:

Gegenstand der Vorlage:

Bestimmung des 1. Stellvertreters des Präsidenten

Reduzieren
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung:

Der Stadtrat wählt für die Dauer der Wahlperiode aus der Mitte des Stadtrates gemäß § 36 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zwei Stellvertreter. Die Stellvertreter führen nach der Reihenfolge der Vertreterbefugnis die Bezeichnung „Erster“ bzw. „Zweiter“ Stellvertreter des Präsidenten des Stadtrates.

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister                

nach oben