Begründung:
Für den Neubau der Feuerwache, des Bauhofes und der Bergwacht in Schierke waren in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 2.569.813 Euro geplant. Die Baukosten erhöhen sich im Zuge der Ausführung auf ca. 3.297.000 Euro. Damit ergibt sich ein Mehrbedarf von aufgerundet 750.000 Euro.
Die wesentlichen Auslöser dafür sind:
Anpassungen der Baukonstruktion aus dem Genehmigungsverfahren (Novelle Wasserhaushaltsgesetz)
Erweiterung der Lagerkapazitäten (Salz, Streugut, Materiallager)
Erhebliches Abteufen des Baugrundes mit anschließender Auffüllung (inhomogener Bauschutt, Torflinsen)
Winterbauheizung
Aufwändige, öffentliche Erschließung (Gas, Wasser)
Baukonjunktur
Die Bereitstellung der gesamten, benötigten Haushaltsmittel bedürfte eines Nachtragshaushaltes. Die Aufstellung, Beratung, Beschluss und Genehmigung durch die Kommunalaufsicht wäre nicht vor Herbst 2019 zu erwarten. Die Ausschreibung der Teilmaßnahmen wäre erst nach der Genehmigung der zusätzlichen Haushaltsmittel möglich. Damit wäre die Fertigstellung der Feuerwache erst zu Mitte 2020 möglich. Um die Feuerwache betriebsfähig noch in diesem Jahr fertig stellen zu können, werden die vorgenannten Mittel benötigt. Für diesen Kostenrahmen ist kein Nachtragshaushalt nötig. Mit diesen Mitteln ist es möglich, vorbehaltlich des geplanten Submissionsrahmens, die Feuerwache betriebsfähig herzustellen. Die notwendigen Mittel für die Fertigstellung des Bauhofes und der Bergwacht werden mit dem Haushaltsplan 2020 eingestellt und nach dessen Verabschiedung bis Mitte 2020 fertiggestellt.
Somit kann die Investition Feuerwache Schierke fortgeführt und die Fertigstellung im letzten Jahresviertel 2019 erreicht werden.
Begründung zu den Deckungsquellen:
Feuerwehr Minsleben, Hallenumbau
Der Erwerb des Grundstückes konnte aufgrund ungeklärter Grunddienstbarkeiten nicht wie geplant zum Ende des Jahres 2018 erfolgen, sondern erst im März 2019. Somit konnte mit der Planung erst im April begonnen werden. Unter Berücksichtigung der Fristen für das Baugenehmigungsverfahren und das erforderliche, öffentliche Vergabeverfahren ist mit einem Baubeginn im Jahr 2019 nicht mehr zu rechnen. Die Mittel können anteilig zur Deckung herangezogen werden. Es verbleiben ausreichend Mittel im Ansatz um die Vorbereitung der Investition ausschreibungsreif abzuschließen.
Ochsenteich, innere Erschließung
Die innere Erschließung des Ochsenteichgeländes ist als abschließende Maßnahme zur Investition der HSB (Gläserne Werkstatt) geplant. Da die Investition der HSB bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht begonnen wurde, ist eine Realisierung der inneren Erschließung in 2019 nicht zu erwarten, so dass die Mittel zur Deckung herangezogen werden können.
Die zur Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben benötigten Haushaltsmittel müssen im Haushaltsjahr 2020 neu eingestellt werden.
Gaffert
Oberbürgermeister