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Beratungsfolge

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Der Oberbürgermeister wird beauftragt, umgehend nötige Vorbereitungen und Prüfungen für eine schnellstmögliche Übertragung der Liegenschaft "Grundschule August-Hermann-Francke" einschließlich der dazugehörigen Grundstücke in das Eigentum der Gebäude- und Wohnungsbaugesellschaft Wernigerode mbH zu veranlassen.

 

Flur 22

 

Flurstück :

2586

mit ca.

10.644,00 m²

 

996/97

mit ca.

4.729,00 m²

 

1791/99

mit ca.

124,00 m²

 

4599/100

mit ca.

1.716,00 m²

 

 

Nach erfolgtem Abschluss der Prüfung ist dem Stadtrat hierzu eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.

                   

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Finanzielle Auswirkungen:

Gesamtkosten der Maßnahme: keine

 

                   

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Begründung:

Die Grundschule August-Hermann-Francke einschließlich Turnhalle und Sportplatz weist einen über Jahre aufgelaufenen Sanierungsbedarf auf. Aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Wernigerode soll die Gebäude- und Wohnungsbaugesellschaft Wernigerode mbH alle dringend notwendigen Baumaßnahmen realisieren, da diese einen großen Erfahrungsschatz bzgl. Sanierung bzw. Neubau von Gebäuden verfügt und nachweislich in der Lage ist, solche Vorhaben umzusetzen. Vor Beginn der Maßnahmen sind in einem Prüfverfahren der konkrete Umfang der Sanierungs- und Baumaßnahmen (Sanierung oder Ersatzneubau) zu prüfen.

Um eine Finanzierbarkeit des Vorhabens darzustellen, ist eine Übertragung der Liegenschaft unabdingbar.

 

Nach erfolgter Sanierung / erfolgtem Ersatzneubau soll der Komplex Francke-Schule an die Stadt Wernigerode vermietet werden.

 

 

 

 

 

gez. Winkelmanngez. Albrechtgez. Diesener

Stadtrat StadtratStadtrat                  

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