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Beratungsfolge

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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode zur Förderung und Betreuung von Kindern.

(Tageseinrichtungsbenutzungssatzung) 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

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Begründung:

 

Mit dieser neuen Satzung wird die Tageseinrichtungsbenutzungssatzung an die Neufassung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG LSA) angepasst. Der § 8 entfällt, da sich der Grundsatz der Finanzierung in den neu formulierten §§ 11a und 12b KiFöG LSA regelt.

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

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